Zuschlag 1312291: Förderung Forschung zu Auswirkungen nichtionisierender Strahlung

Publiziert am: 27. Januar 2023

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Monbijoustrasse 40, CH-3003 Bern

Vorteilhaftestes Angebot gemäss objektiver, einheitlicher und nachvollziehbarer Evaluation der Eignungs- und Zuschlagskriterien (laut Evaluationsbericht / Nachhaltigkeit, Erfahrung, Preis, Leistung, etc.).

Artikel 40 Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 21. Juni 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1).


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK01 Thema: Wissenschaftliche Relevanz, Originalität, Politische/Gesellschaftliche Bedeutung
25% ZK02 Methoden: Relevanz der Methoden, Durchführbarkeit, Ressourcen
25% ZK03 Qualifikationen: Fachwissen auf dem Gebiet, Erfahrung als Projektleiter/in, Kommunikation und Vernetzung
15% ZK04a Preis
10% ZK04b Verlässlichkeit des Preises

Berücksichtigte Anbieter

Meteotest AG, Bern
CHF 268,437 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 30.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 116 Tage

Datum des Zuschlags:

24.01.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

Die Offerte der zwei Anbietenden gingen fristgerecht ein. Die Offerte eines Anbietenden erfüllte jedoch EK02 und EK03 nicht und musste deshalb vom Verfahren ausgeschlossen werden.

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes und die Verfügbarkeit der Kredite sowie die Bewilligung der Kredite durch die eidg. Räte.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Monbijoustrasse 40, CH-3003 Bern
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
Telefon: E-Mail
E-Mail-Adresse:  
nis@bafu.admin.ch