Ausschreibung 1311719: WSO2 Product Subscription, Architektur, Engineering und Support
Publiziert am: 31. Januar 2023
Swissgrid AG
Swissgrid betreibt eine zentrale Enterprise Integration Plattform, über welche Integrationsvorhaben umgesetzt werden. In den Bereichen Architektur, Konzeption, Engineering und Support wird Swissgrid von einem externen Dienstleister unterstützt. Das Projekt zur Ersetzung der bestehenden Infrastruktur startet 2024. Bis dieses abgeschlossen ist, wird für die bestehenden Systeme weiterhin Unterstützung sowie Product Subscriptions benötigt. Mit der vorliegenden Ausschreibung beabsichtigt Swissgrid einen Vertragspartner für die Erbringung von Dienstleistungen und für den Erwerb von WSO2 Product Subscriptions für die bestehenden Systeme zu finden für den Zeitraum Juli 2023 bis maximal Ende 2028.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Alle Leistungen sind in eigenen Räumlichkeiten der Anbieterin (off-site) sowie nach vorgängiger Vereinbarung bei Swissgrid in Aarau (on-site) zu erbringen. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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31. Januar 2023 | Publikationsdatum | |
31. Januar 2023 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen sind die im Merkblatt aufgeführten Angaben an ausschreibungen-IT@swissgrid.ch zu senden und es ist nach Registrierung im SAP Ariba Network die Geheimhaltungs- und Vertraulichkeitserklärung in SAP Ariba Sourcing zu akzeptieren. |
20. Februar 2023 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
27. Februar 2023 | Frist für Fragen | Die Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen können innerhalb der oben angegeben Frist für schriftliche Fragen ausschliesslich über die Ariba Event Messenger Funktion mit dem beigelegten Dokument C5_Fragenkatalog laufend eingereicht werden. |
24. März 2023 | Abgabetermin 00:00 | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Die Angebote dürfen nicht persönlich bei Swissgrid abgegeben oder physisch per Post eingereicht werden. |
27. März 2023 | Offertöffnung | Die Angebotsabgabe muss elektronisch und vollständig mit allen Beilagen spätestens am letzten Tag der Frist für die Angebotseinreichung über SAP Ariba erfolgen. Eine zu späte elektronische Eingabe des Angebotes wird vom System nicht zugelassen. Die Angebote dürfen nicht persönlich bei Swissgrid abgegeben oder physisch per Post eingereicht werden. |
1. Juli 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
30 | ZK1 Preis |
10 | ZK2 Kompetenz der Anbeiterin |
30 | ZK3 Schlüsselpersonen |
20 | ZK4 Anbieterpräsentation |
5 | ZK5 Nachhaltigkeit |
5 | ZK6 Vorbehalte zum Vertrag |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
- EK1 Qualifizierung für die Warengruppe "Softwareentwicklung"
- EK2 Angaben zum Angebot
- EK3 Grundsätzliche Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“)
- EK4 Referenzen
- EK5 Dienstleistungserbringung am Swissgrid Standort Aarau
- EK6 Sicherheitsstandards
- EK7 Personensicherheitsüberprüfung
- EK8 WS02 Partnership
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Ausschreibungsunterlagen
keine
Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und in der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen. Dazu gehört die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die Lohngleichheit für Mann und Frau und des Umweltrechts, sowie ein wettbewerbskonformes und korruptionsfreies Verhalten.
simap.ch
Gegen diesen Entscheid kann gemäss Art. 56 Abs.1, BöB innert 20 Tagen nach seiner Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist in zweifacher Ausfertigung einzureichen und muss die Gründe für die Beschwerde und die vorliegenden Beweismittel enthalten und von der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung unterzeichnet sein. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
E-Mail-Adresse:
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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