Zuschlag 1308449: Community Lösung

Publiziert am: 6. Januar 2023

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)

Das Angebot der Zuschlagsempfängerin war insgesamt das Vorteilhafteste und hat am meisten Punkte erhalten. Ausschlaggebend war insbesondere das Zuschlagskriterium «Preis», bei dem die Zuschlagsempfängerin eine hohe Punktzahl erreicht hat.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
35% Anfoderungskatalog
5% IT-Security
10% Angebotspräsentation inkl. Use Cases
5% Delivery Struktur
10% Bewertung Vertrag
30% Gesamtpreis
5% Rate Card

Berücksichtigte Anbieter

Glowing Blue AG, Bern
CHF 655,180 exkl. MwSt., Le soumissionnaire remporte le marché relatif à la fourniture du paquet de prestations 0 et à l’option de fourniture des paquets de prestations 1 à 4.

smartive AG, Zürich
CHF 835,720 exkl. MwSt., Le soumissionnaire remporte le marché relatif à l’option de fourniture des paquets de prestations 0 à 4.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 19.09.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 108 Tage

Datum des Zuschlags:

05.01.2023


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Schweizerische Bundesbahnen (SBB)
Hilfikerstrasse 3
3000 Bern 65
E-Mail-Adresse:  
it.sdl@sbb.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1308449 Community Lösung