Ausschreibung 1307979: (22070) 307 Pre-Ingest

Publiziert am: 6. Januar 2023

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB

Die NB löst ihre bestehenden Lösungen zur Langzeitarchivierung und Präsentation digitaler Objekte ab.
Gegenstand dieser Beschaffung ist die Entwicklung einer Komponente (Pre-Ingest) mit Rückgriff auf bestehende Softwarekomponenten. Die Anbieterin übernimmt folgende Aufgaben:
- Konzipierung der Anwendung und Planung der Entwicklung;
- Entwicklung der Lösung in einem Projekt mit der NB. Dabei folgt sie der Projektmanagementmethode «Hermes» der Bundesverwaltung;
- Betrieb, Wartung, Pflege und Support der Lösung;
- Erweiterung der Lösung nach Vorgaben der NB.

Die Grundleistung umfasst:
GL01: Planung, und Entwicklung und Aufbau Betriebsumgebung Pre-Ingest Webarchiv
GL02: Planung, und Entwicklung und Aufbau Betriebsumgebung Pre-Ingest Allgemein
GL03: Planung, Übernahme, Implementierung und Aufbau der Betriebsumgebung Pre-Ingest Deposit


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Schweizerische Nationalbibliothek NB, Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72267100: Wartung von Informationstechnologiesoftware
  • 72212000: Programmierung von Anwendersoftware
  • 72222200: Planung von Informationssystemen oder -technologie
  • 72212220: Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Andere Sprachen:

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
6. Januar 2023 Publikationsdatum
6. Januar 2023 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend.
Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.

16. Januar 2023 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Teilnahmeantrages Fragen ergeben, können diese anonymisiert ins Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden.
Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

31. Januar 2023 Abgabetermin 23:59

Bemerkung zur Einreichung des Teilnahmeantrages: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihren Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

6. Februar 2023 Offertöffnung

Bemerkung zur Einreichung des Teilnahmeantrages: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a)
Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben
erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b)
Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.
c)
Bei Übergabe des Teilnahmeantrages an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland:
Ausländische Anbieter können ihren Teilnahmeantrag bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.

Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Antragseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Teilnahmeanträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.

1. Dezember 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2034 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
15% ZK01 Lösungsbeschreibung Pre-Ingest Webarchiv
15% ZK02 Lösungsbeschreibung Übernahme und Implementierung Pre-Ingest Deposit
10% ZK03 Beschreibung Projektabwicklung
10% ZK04 Erfassen von Projektrisiken
5% ZK05 Zeit zur Entwicklung der Lösung
15% ZK10 Anbieterpräsentation
30% ZK20 Preis

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Nicht zugelassen.

Eignungskriterien:

Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, einen Teilnahmeantrag zu unterbreiten.

Geforderte Nachweise:

Eignungskriterien (EK)

EK-A01
Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.

EK-A02
Erfahrung – Projekt
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten zum Aufbau einer Individuallösung für die Bearbeitung von digitalen Objekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind (siehe Pflichtenheft 1 (Präqualifikationsphase) Kapitel 4.1.9). Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 6 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für das Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 1-3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK-A03
Erfahrung – Betrieb
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in der Wartung von Systemen, die ständig lauffähig sein müssen (siehe Pflichtenheft 1 (Präqualifikationsphase) Kapitel 4.1.5). Er weist diese Erfahrung anhand von 1 Referenz in den letzten 6 Jahren nach.
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis
Für die Referenz ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 1-3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).

EK-A04
Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft 1 (Präqualifikationsphase) (Kap. 4.1.1 – 4.1.9) umschrieben, erfüllen zu können.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen (Anhang Nr. 1-4).

EK-A05
Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC.

EK-A06
Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, einen Teilprojektleiter einzusetzen, der in deutscher und französischer Sprache (mündlich und schriftlich, mindestens Level B2) kommunizieren kann.
Der Anbieter ist zudem bereit und fähig, die Projektergebnisse in deutscher oder französischer Sprache (mindestens Level C1) erstellen und abliefern zu können
Nachweis
Schriftliche Bestätigung mit nachvollziehbarer Dokumentation der Sprachkenntnisse des Teilprojektleiters.

EK-A07
Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html zu finden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A08
Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Sicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Bei einem Personalwechsel werden die Leistungen und Kosten für die Übergabe und den Wissenstransfer nicht vergütet.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A09
Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB)
Der Anbieter bestätigt, dass er sowie alle Subunternehmer folgende Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) akzeptiert:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss den Anhängen 1-5 und 1-6 des Pflichtenhefts.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A10
Akzeptanz wesentlicher Vertragselemente und Bedingungen
Der Anbieter ist bereit, die in Kapitel Nr. 10.2 «Vertragselemente» des Pflichtenhefts aufgeführten wesentlichen Vertragselemente vorbehaltlos zu akzeptieren. Der Anbieter akzeptiert zudem die in Kapitel Nr. 10.1 formulierten Bedingungen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A11
Arbeitsort Bern
Der Anbieter ist bereit, wenn sich im Rahmen der Auftragserfüllung nicht mittels Online-Sitzungen zu lösende Schwierigkeiten ergeben, mit dem zur Lösung der Schwierigkeit nötigen technischen und entscheidungsbefugten Personal in den Räumlichkeiten der Bedarfsstelle zu erscheinen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A12
Ausschluss von Personalverleih
Für die jeweiligen Auftragsbestandteile sind Werkverträge, Dienstleistungsverträge und Wartungsverträge abzuschliessen, Personalverleihverhältnisse sind nicht zulässig.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A13
Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem oder über ein Qualitätsmanagementsystem wie z.B. dem Standard ISO 25010 oder gleichwertig für Softwareentwicklung verfügt.
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.

EK-A14
Dauer der Geschäftsbeziehung
Der Anbieter ist bereit und fähig, die Weiterentwicklung, Wartung sowie die Betriebsunterstützung über die im Rahmenvertrag festgelegte Dauer der Vertragslaufzeit gemäss Pflichtenheft 1 (Präqualifikation) Kap. 10.2.3 sicherzustellen.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A15
Einhaltung der Vorgaben der Bundesverwaltung zum Aufbau und Betrieb von Fachanwendungen, sowie der Informationssicherheit, Datenschutz und Urheberecht
Der Anbieter bestätigt, dass er bereit ist, im Rahmen der gesamten Leistungserbringung sämtliche Bestimmungen der Informatiksicherheit, des Datenschutzes und des Urheberrechts des Bundes einzuhalten gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG] (SR 235.1);
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG] (SR 235.11);
- Verordnung über die Koordination der digitalen Transformation und die IKT-Lenkung in der Bundesverwaltung vom 25. November 2020 [VDTI] (SR 172.010.58);
- Verordnung über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung vom 27. Mai 2020 [CyRV] (SR 120.73);
- Vorgaben des DTI vom 1. März 2022 zum IT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [Si001] und dazugehörende Vorgaben;
- Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 9. Oktober 1992 [URG] (SR 231.1);
- Verordnung über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 26. April 1993 [URV] (SR 231.11).
- Beilage 1-2 IT-Leitfaden für Lieferanten
- Beilage 1-3 Empfehlungen für den Einsatz von Betriebsumgebungen im BIT
Der Anbieter garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden, Subunternehmer und beigezogene Dritte zu überbinden.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

EK-A16
Rechte am Quellcode
Der Anbieter akzeptiert, dass der von ihm im Rahmen des Auftrags erstellte Quellcode und die mit ihm verbundenen Schutzrechte in den Besitz der Vergabestelle übergehen (vgl. Art. 25 AGB-Werk) sh. Anhang 1.6.
Nachweis
Schriftliche Bestätigung.

Bewertete Eignungskriterien (EK-B) (Taxonomien gemäss Anforderungskatalog 1-1)

EK-B01
Erfahrung im Projektmanagement
Die vom Anbieter eingesetzten Schlüsselpersonen (Teilprojektleiter, Scrum Master, Entwickler) verfügen über genügend Erfahrungen im Führen agiler Entwicklungsprojekte (mittels Scrum) im Rahmen von Hermes 5.1 zur erfolgreichen Umsetzung dieses Projektes
Nachweis
1. Zwei Referenzprojekte zwischen 2017 und heute mit agiler Softwareentwicklung, an denen mindestens der Teilprojektleiter und der Scrum Master mitgewirkt haben (nachgewiesen mit Referenzformular Anhang 1-3).
2. Hermes-Advanced-Zertifizierung des Teilprojektleiters (nachgewiesen mit gültigem Zertifikat).

EK-B02
Erfahrung in der Open-Source-Entwicklung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung von Open-Source-Software zur erfolgreichen Erfüllung dieses Projektes. Dies umfasst:
1. die Entwicklung unter Integration bestehender Open-Source-Software;
2. die Entwicklung von eigenem Code
Nachweis
Maximal 2 Referenzen zwischen 2017 und heute (Anhang 1-3) , mit denen
1. die Fähigkeit zur Entwicklung von Open-Source-Software gemäss obenstehender Definition anhand eines Projekts (von mindestens 50 Personentagen) und
die Mitarbeit bei der Verbesserung eingesetzter Komponenten anhand eines Projekts (von mindestens 20 Personentagen) nachvollziehbar nachgewiesen werden.

EK-B03
Erfahrung mit Bibliographischen Metadatenstandards aus dem Bereich der Gedächtnisinstitutionen (Archive, Bibliotheken und Museen)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen mit den nachfolgend aufgeführten Metadaten-Standards, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können:
1. MARC21 (MARCXML)
2. EAD
3. METS
4. METS Alto
Nachweis
Der Anbieter legt anhand von maximal 4 Referenzen dar, dass er über Erfahrung mit den oben genannten Metadatenstandards verfügt. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3 und weist pro Referenz in Absatz 14 nach, welche der Metadatenstandards durch die Referenz abgedeckt werden.

EK-B04
Erfahrung mit Java
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit der Programmiersprache Java, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können
Nachweis
Zwei Referenzen zwischen 2017 und heute, mit denen die Erfahrung zum obengenannten Prüfpunkt belegt wird. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3.

EK-B05
Erfahrung mit Wildfly
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit Wildfly, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können.
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute, mit der die Erfahrung zum obengenanntem Prüfpunkt belegt wird. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3.

EK-B06
Erfahrung Openshift 4
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit Openshift, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können.
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute, mit der die Erfahrung zum obengenanntem Prüfpunkten belegt wird. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3.

EK-B07
Erfahrung mit Jenkins
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit Jenkins, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute, mit der die Erfahrung zu obengenanntem Prüfpunkt belegt wird. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3.

EK-B08
Erfahrung beim Einsatz von Crawler im Bereich Webharvesting (Heritrix, Webrecorder, Conifer)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen Aufbau und Betrieb von Webharvesting-Crawlers, um die Entwicklungsvorhaben und den Betrieb gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können:
1. Heritrix,
2. Webrecorder
3. Conifer
Nachweis
Maximal 3 Referenzen (Anhang 1-3) zwischen 2017 und heute, mit denen der Einsatz der oben genannten Tools nachvollziehbar belegt werden.
Zudem belegt der Anbieter in Absatz 14 von Anhang 1-3, welche der Prüfpunkte die Referenz erfüllt.

EK-B09
Erfahrung mit Tools für die Wiedergabe von archivierten Webseiten (pywb, openwayback)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit Tools für die Wiedergabe von archivierten Webseiten (pywb, openwayback), um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können
Nachweis
Maximal 2 Referenzen (Anhang 1-3) zwischen 2017 und heute, mit denen der Einsatz der oben genannten Tools nachvollziehbar belegt werden.
Zudem belegt der Anbieter in Absatz 14 von Anhang 1-3 welche der Prüfpunkte die Referenz erfüllt.

EK-B10
Erfahrung mit digitalen Objekten/Formaten (PDF, epub, HTML, TIFF)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit den folgenden Objekt-Formaten, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können:
1. PDF
2. EPUB
3. HTML
4. TIFF
Nachweis
Der Anbieter legt anhand von maximal 4 Referenzen dar, dass er über Erfahrung mit den oben genannten Formaten verfügt. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3 und weist pro Referenz in Absatz 14 eindeutig nach, welche der Formate durch die Referenz abgedeckt werden.

EK-B11
Erfahrung mit Bashshell Scripting, DOS-Batch Scripts, Python
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit den folgenden Sprachen, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können
1. Bashshell scripting
2. DOS-Batch Scripts
3. Python
Nachweis
Der Anbieter legt anhand von maximal 3 Referenzen dar, dass er über Erfahrung mit den oben genannten Sprachen verfügt. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3 und weist pro Referenz in Absatz 14 eindeutig nach, welche der Sprachen durch die Referenz abgedeckt werden.

EK-B12
Erfahrung mit Anlieferungs-/Ablageplattformen (Mail, sFTP, WebDAV, OAI-PMH)
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Entwicklung mit folgenden Plattformen, um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können:
1. Mail
2. sFTP
3. WebDAV
4. OAI-PMH
Nachweis
Der Anbieter legt anhand von maximal 4 Referenzen dar, dass er über Erfahrung mit den oben genannten Plattformen verfügt. Er verwendet dazu das Referenzformular in Anhang 1-3 und weist pro Referenz in Absatz 14 nach welche der Plattformen durch die Referenz abgedeckt werden.

EK-B13
Erfahrung bei der Integration der Authentisierungslösung der Bundesverwaltung «eIAM»
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen in der Anbindung einer Benutzeroberfläche (und deren Verwaltung) an eIAM (www.eiam.admin.ch/rfp), um die Entwicklungsvorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können. (sh Beilage 1.4)
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute (Anhang 1-3), mit der die Erfahrung nachgewiesen wird.

EK-B14
Erfahrung im Aufbau und Betrieb von Lösungen auf Drittanbieter-Infrastruktur
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrungen im Aufbau und Betrieb von Lösungen auf Drittanbieter-Infrastrukturen, um die Vorhaben gemäss dieser Ausschreibung erfolgreich durchführen zu können:
Nachweis
Eine Referenz zwischen 2017 und heute (Anhang 1-3), die den Aufbau und Betrieb einer Lösung auf Drittanbieter-Infrastruktur nachweist.

EK-B15
Form und Nachvollziehbarkeit des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag des Anbieters hält die Vorgaben gemäss Kap. 9 des Pflichtenhefts 1 (Präqualifikationsphase) bezüglich Aufbau und Inhalt ein.

Anzahl max. zugelassener Teilnehmer:

4

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für:
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Grundsätzliche Anforderungen:

Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.

Sonstige Angaben:

Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.

Die Bedarfsstelle behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Kultur BAK, Schweizerische Nationalbibliothek NB
Fellerstrasse 21
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1307979 (22070) 307 Pre-Ingest