Zuschlag 1307907: Dienstleistungen und Material für die Videoüberwachungsanlagen

Publiziert am: 10. Januar 2023

Kantonspolizei Bern

Die Kantonspolizei Bern betreibt an mehreren Standorten zum Schutz ihrer Gebäude sowie der Benutzerinnen und Benutzer fest installierte Videoüberwachungsanlagen. Bei der Videoüberwachung handelt es sich um ein proprietäres und hoch vernetztes System, welches durch den bisherigen Anbieter, die PKE Electronics AG, entwickelt wurde. Aufgrund der Komplexität und der Vernetzung müssen sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit den fest installierten Videoüberwachungsanlagen durch den berücksichtigten Anbieter erbracht werden. Dies umfasst einerseits die Wartungs- und Pflegeleistungen an bestehender Hard- und Software sowie die Implementierung von neuen Anlagen in das bestehende System.

Gemäss Art. 21 Abs. 2 IVöB kann ein Auftrag unter bestimmten Voraussetzungen unabhängig vom Schwellenwert ohne Ausschreibung freihändig vergeben werden. Aufgrund der technischen sowie künstlerischen Besonderheiten des Auftrags und aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums können die Leistungen im Zusammenhang mit den fest installierten Videoüberwachungsanlagen der Kantonspolizei Bern nur durch die bisherige Lieferantin erbracht werden. Es gibt keine angemessene Alternative, da ein Wechsel des Anbieters substanzielle Mehrkosten zur Folge hätte. Somit gelangt der Ausnahmegrund gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB zur Anwendung.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 92222000: Videoüberwachung (CCTS)
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

PKE Electronics AG, Grand Lancy
CHF 589,770 exkl. MwSt., Beim angegebenen Preis handelt es sich um eine Kostenschätzung für den Zeitraum von 2020 bis 2023.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

10.01.2023


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf Simap mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Kantonspolizei Bern
Waisenhausplatz 32
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
ausschreibungen@police.be.ch