Zuschlag 1307597: Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern

Publiziert am: 23. Dezember 2022

Präsidialdirektion, Personal, Finanzen & Digitale Entwicklung

Die beauftragten Firmen reichten die vorteilhaftesten Angebote ein.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79411000: Allgemeine Managementberatung
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Der detaillierte Leistungsbeschrieb ist dem Pflichtenheft zu entnehmen.


Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
10% Qualifikation Anbieter:
20% Qualifikation Fachpersonen:
20% Referenzen Anbieter & Fachpersonen:
30% Angebotspreis:
20% Anbieterfachgespräch:

Berücksichtigte Anbieter

ACE Project Services AG, Bern
CHF 4,217,500 exkl. MwSt.

Dr. Pascal Sieber & Partners AG, Bern
CHF 3,905,000 exkl. MwSt.

emineo AG, Baar
CHF 3,690,000 exkl. MwSt.

ISOLUTIONS AG, Bern
CHF 4,275,000 exkl. MwSt.

UNIC AG, Bern-Liebefeld
CHF 4,031,250 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 22.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 184 Tage

Datum des Zuschlags:

23.12.2022


Anzahl Angebote:

20


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen Verfügungen oberhalb des Schwellenwerts für das freihändige Vergabeverfahren kann innert 20 Tagen seit ihrer Eröffnung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 53 und Art. 56 IVöB 2019 sowie Art. 6 IVöBG). Es können Rechtsverletzungen, rechtsfehlerhafte Ermessensausübungen sowie die unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts gerügt werden (Art. 56 Abs. 3 IVöB 2019). Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel (insbesondere die angefochtene Verfügung) sind beizulegen (Art. 32 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege vom 23. Mai 1989 [VRPG; BSG 155.21]).


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Präsidialdirektion, Personal, Finanzen & Digitale Entwicklung
Bundesgasse 33
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungswesen@bern.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1307597 Beratungsdienstleistungen Digital Stadt Bern