Zuschlag 1307269: F22298 - Initialbeschaffung Gas-Monitoring-Tool
Publiziert am: 23. Dezember 2022
Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWL
Art. 21 Abs. 2 Bst. d BöB Um die Notwendigkeit von Bewirtschaftungsmassnahmen rechtzeitig zu erkennen und im Falle einer schweren Gasmangellage ein geeignetes, effizientes und den wirtschaftlichen, sozialen und finanziellen Interessen adäquates Vorgehen wählen zu können, ist ein funktionierendes Gas-Monitoring ohne Verzug einzurichten. Die Vergabe des Gasmonitorings ist dringlich und eine freihändige Beschaffung unausweichlich. Den Zuschlag erhält die Firma ecmt AG. Sie ist darauf spezialisiert, Organisationen zu unterstützen, Informationen und Daten strukturiert, risikobasiert und prägnant abzubilden. Das Produkt «Seismograph» verfügt bereits über viele notwendige Funktionalitäten für die Entwicklung und Implementierung des Gasmonitorings und bietet Gewähr, rasch einsatzbereit zu sein.
Das BWL tätigt die Initialbeschaffung eines Gas-Monitoring-Tools. Russland setzt im Zuge des Angriffskriegs gegen die Ukraine Gas als politische Waffe gegen den Westen, einschliesslich die Schweiz, ein und hat seit dem Sommer 2022 die Gaslieferungen stark reduziert. Diese können jederzeit ganz ausfallen. Es droht für die Winter 2022/2023 und 2023/2024 eine schwere Gasmangellage. Dieses Szenario war nicht voraussehbar und die möglichen Folgen im Frühsommer nicht sichtbar. Die gesamtwirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen einer schweren Gasmangellage sind für die Schweiz von grosser versorgungspolitischer Tragweite.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.12.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
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