Zuschlag 1305221: eDiscovery 2023+

Publiziert am: 16. Dezember 2022

Bundesanwaltschaft

Den Zuschlag erhält die Firma Deloitte AG, da sie mit einem breiten und kompetenten Team, guten und relevanten Referenzen und einem attraktiven Preis überzeugt hat.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Dienstleistungen eDiscovery mit NUIX Workstation im Bereich Verfahrensunterstützung, Applikationsbetrieb und Anpassungen von Scripts

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis
10% Anbieter
35% Referenzen
25% Assessment

Zum Assessment wurden nur diejenigen Anbieter eingeladen, die nach einer ersten Bewertung der schriftlichen Angebote noch eine Chance auf einen Zuschlag hatten. Diejenigen Anbieter, welche die Punktedifferenz zu den vorläufig bestbewerteten Angeboten auch dann nicht wettmachen konnten, wenn sie im Assessment die Maximalpunktzahl erreichten, wurden nicht eingeladen.

Berücksichtigte Anbieter

Deloitte AG, Zürich
CHF 569,200 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 24.10.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 52 Tage

Datum des Zuschlags:

15.12.2022


Anzahl Angebote:

6


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesanwaltschaft
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 94 45
E-Mail-Adresse:  
dominik.walser@ba.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1305221 eDiscovery 2023+