Zuschlag 1304029: Microsoft Enterprise Agreement Renewal
Publiziert am: 13. Dezember 2022
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Die ICT-Grundversorgung der Kantonsverwaltung basiert seit Jahrzehnten auf den Betriebssystemen, der Office-Software, den Kommunikationslösungen und weiterer Software des Unternehmens Microsoft. Zur Lizenzierung dieser Software und für damit verbundene Dienstleistungen (Cloud-Services, Support, Ausbildung, etc.) schliesst der Kanton mit Microsoft resp. mit dem Licensing Solution Partner (Vorgabe Microsoft) einen Rahmenvertrag (Enterprise Agreement, nachfolgend «EA») ab. Das seit 2020 gültige EA endet 2022, weshalb ein neues EA im Umfang von rund CHF 5 Mio. pro Jahr abgeschlossen werden muss. Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage, und es gibt keine angemessene Alternative. Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt: Weil die gesamte ICT-Grundversorgung auf Microsoft Office, Microsoft Windows und anderen Microsoft-Produkten basiert, kann diese Software nicht ohne weiteres durch andere Produkte ersetzt werden. Selbst soweit vergleichbar leistungsfähige Konkurrenzprodukte existieren, stellen diese nicht oder nicht immer die proprietären Schnittstellen von Microsoft zur Verfügung, mit denen die über tausend Fach- und Konzernapplikationen der Verwaltung mit der Grundversorgungs-Software verbunden sind. Selbst wenn eine Ablösung der proprietären Schnittstellen und damit eine Lösung von der faktischen Abhängigkeit von Microsoft möglich wäre, würde dies nicht nur ein sehr hohes Risiko für den stabilen Betrieb der Verwaltungs-ICT und damit der Verwaltung insgesamt nach sich ziehen, sondern auch eine umfassende Erneuerung der gesamten ICT der Verwaltung voraussetzen, für die weder die personellen und finanziellen Ressourcen vorliegen noch die organisatorischen und technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
13.12.2022
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Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Wildhainweg 9
3012 Bern
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Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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