Zuschlag 1303591: (22046) 609 Engineering Dienstleistungen im Monitoringumfeld

Publiziert am: 9. Dezember 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag erhält die Firma NTT DATA Deutschland GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, da sie als fachlich spezialisierter, erfahrener und kompetenter Leistungserbringer überzeugen konnte. Die Zuschlagsemfängerin hat in den qualitativen Kriterien aufgrund der sehr guten Erfahrungswerte die maximale Punktzahl erreicht und marktgerechte Preise offeriert. Es war das einzig eingegangene Angebot.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 2:

    Monitoring Engineering Leistungen BMC TrueSight

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
20% ZK-1.1 Spezifische Engineering- und Betriebserfahrung im Bereich BMC TrueSight
11% ZK-1.2 Vertiefte Patrol Agent und Monitoring Kenntnisse
10% ZK-1.3 Erfahrungen mit Knowledge Modules (PSL Programmierung)
9% ZK-1.4 Erfahrung in der Migration von TrueSight Plattformen
8% ZK-1.5 Spezifische Erfahrungen mit Web Services und Scripting der TrueSight Plattform (u.a. über API)
7% ZK-1.6 Spezifische Engineering und Betriebserfahrung im Bereich Visibility Manager (AVM)
5% ZK-1.7 Vertiefte Eventmanagement Kenntnisse
15% ZK-2.1 Stundensatz Mitarbeiter onsite
15% ZK-2.2 Stundensatz Mitarbeiter offsite

Berücksichtigte Anbieter

NTT DATA Deutschland GmbH, München, Zweigniederlassung Zürich, Zürich
CHF 1,616,577 , Max. optionales Beschaffungsvolumen

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 25.07.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 133 Tage

Datum des Zuschlags:

05.12.2022


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch