Zuschlag 1303447: Kontrolle und Wartung des Sicherheitsleitsystems SLS/UMS im RZ 2
Publiziert am: 8. Dezember 2022
Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Das Sicherheitsleitsystem des Herstellers (Securiton AG) besteht aus Hardware Komponenten und Software, welche als Eigenentwicklungen gelten. Die eingesetzte
Software, welche zur Steuerung der Anlage verwendet wird, ist proprietärer Natur und es handelt sich hier nicht um eine Standardlösung mittels einer Open Source Software.
Die Wartung dieser Software und die Programmierung der damit gesteuerten Anlagen kann daher nur durch den Hersteller erfolgen. Die Quellcodes unterliegen
dem geistigen Eigentum des Herstellers. Zudem befindet sich die Anlage in der Schutzzone 2 und daher muss der Zutritt eingeschränkt werden.
Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB erhält die Firma Securiton AG.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
02.12.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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