Zuschlag 1303025: LP120
Publiziert am: 13. Dezember 2022
armasuisse Immobilien
Durch die jahrelange Leistungserbringung zugunsten der Tagesgeschäfte wurde von den Firmen ein Know-how im Bereich Immobilienmanagement VBS und Instandhaltungsplanung angeeignet, welches nicht in der verbleibenden Zeit (Realisierung Projekt «ERP Immo») durch andere Firmen angeeignet werden kann. Die notwendigen Kompetenzen und Kenntnisse für diese vielseitigen Aufgaben, benötigen bei einer Firma mindestens zwei (2) Jahre Einführungszeit. Aufgrund des Projektfortschritts ist ein Know-how-Transfer aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich / sinnvoll. Aufgrund der Ergänzung und Erweiterung bereits erbrachter Leistungen wird der Auftrag freihändig vergeben.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.12.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
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