Zuschlag 1302773: Weiterentwicklung Innosuisse IT-Plattform

Publiziert am: 5. Dezember 2022

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung

Den Zuschlag erhält die Firma Unic AG, da die ursprüngliche offene Ausschreibung 192045 – Innosuisse IT-Plattform vom 11.09.2019 volumenmässig ausgeschöpft ist und ein Wechsel der Anbieterin für die notwendige Erweiterung des Auftrags für die Auftraggeberin Innosuisse mit erheblichen Schwierigkeiten und substanziellen Mehrkosten verbunden wäre. Zur Sicherstellung der Weiterentwicklung und des Betriebs der technisch und fachlich komplexen IT-Plattform von Innosuisse bedarf es zusätzlicher, zum Zeitpunkt der Ausschreibung von 2019 nicht vorgesehener Leistungen. Diese Leistungen werden gemäss Artikel 21 Absatz 2 Bst. e BöB an die bisherige Vertragspartnerin Unic AG vergeben, da sie als einzige das benötigte Knowhow mit sich bringt und ein Wissenstransfer zu einer neuen Anbieterin erheblichen Schwierigkeiten (zeitliche Verzögerungen mit der Folge von ressourcenintensiven manuellen Abwicklungen von Fördertätigkeiten) zur Folge hätte.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

UNIC AG, Bern-Liebefeld
CHF 538,500

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

05.12.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
digitalsolutions@innosuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1302773 Weiterentwicklung Innosuisse IT-Plattform