Zuschlag 1301679: Wartungsleistungen für Produktionsanlage, Pharmaanlage Parenteralia
Publiziert am: 30. November 2022
Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Die Anlagen wurden im Verlauf des Pharmaneubaus eingebaut, qualifiziert und von der Qualitätssicherung freigegeben. Sämtliche Reinigungsprozesse der Produktionslinien basieren auf dieser qualifizierten und freigegebenen Anlage. Die Reinigungsprozesse wurden und werden auf dieser Basis validiert. Aufgrund der Komplexität und des Einflusses auf sämtliche Produktionslinien ist für die AApot bezüglich Wartung und Requalifizierung der Anlagen der Austausch des Erbringers der Wartungsleistung mit einem wesentlichen Risiko auf die gesamte Arzneimittelproduktion der AApot verbunden. Ein Wechsel ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich und würde substanzielle Mehrkosten mit sich bringen. Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma ZETA CH AG.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
28.11.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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