Zuschlag 1301573: Service-Vertrag Stromrichter (BP ID 6262)
Publiziert am: 14. Dezember 2022
Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Für die Servicearbeiten an den Stromrichter der Re460 Lokomotiven muss zwingend die Zuschlagsempfängerin beauftragt werden, weil nur diese über das notwendige Knowhow des eingebauten Produkts verfügt. Die massgeblichen Rechte des geistigen Eigentums (Baumuster und Software) der verbauten Stromrichter-Technologie liegt bei der Zuschlagsempfängerin. Da nur die Zuschlagsempfängerin den vorliegenden Besonderheiten Rechnung tragen kann, erfolgt eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.11.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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