Zuschlag 1300985: (22011) 420 Personalverleih im Bereich Testing und Projektmanagement

Publiziert am: 28. November 2022

Staatssekretariat für Migration SEM

Einen Zuschlag für Los 1 erhalten die Unternehmungen Wistar Informatik AG, Kidston People GmbH und univativ Schweiz AG, da ihre Angebote das beste Preis-Leistungs-Verhältnis aufweisen.
Das Angebot der Wistar Informatik AG erreichte bei sämtlichen Qualitätskriterien die volle Punktzahl.
Das Angebot der Kidston People AG überzeugte qualitativ beim Personalrekrutierungskonzept, beim Qualitätsmanagementsystem und bei der Kundenzufriedenheit.
Bei univativ Schweiz AG war eine gute Erfüllung der Qualitätskriterien ausschlaggebend.
Alle Zuschlagsempfänger boten zudem relativ tiefe Stundensätze an.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    3 Zuschläge, Tester der Kompetenzstufe Junior, gleichzeitig bis zu 7 Mitarbeitende, Einsatzdauer gemäss jeweiligem Einzelvertrag (max. 2 Jahre).
    Grundauftrag: keiner, Option: Kostendach CHF 2’677'500.-

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40% ZK01 Preis
20% ZK02 Personalrekrutierungskonzept
10% ZK03 Qualitätsmanagementsystem
10% ZK04 Label Swissstaffing
20% ZK05 Kundenzufriedenheit und Einhaltung von Terminen

Berücksichtigte Anbieter

Kidston People GmbH, Zug
CHF 2,883,668 , Siehe Ziffer 4.4

univativ Schweiz AG, Zürich
CHF 2,883,668 , Siehe Ziffer 4.4

Wistar Informatik AG, Köniz
CHF 2,883,668 , Siehe Ziffer 4.4

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 17.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 160 Tage

Datum des Zuschlags:

24.11.2022


Anzahl Angebote:

11


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

Die Ausschreibung erfolgt ohne Mindestabnahmemenge. Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen von CHF 2'883'667.50 inkl. MWSt. abgerufen.

Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze inkl. MWSt. offeriert:
Minimal CHF 59.24 / Maximal CHF 70.00


Kontakt

Staatssekretariat für Migration SEM
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch