Zuschlag 1300849: UW Bonaduz: Eigenbedarf

Publiziert am: 25. November 2022

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management

Die Solutec automation AG hat nach der Bewertung der Zuschlagskriterien die höchste Punktzahl erreicht und ihr Angebot ist somit das Vorteilhafteste. Sie überzeugt durch den günstigsten Angebotspreis sowie die sehr gute Erfüllung der restlichen Zuschlagskriterien.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 31210000: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
  • 31200000: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
  • 31400000: Akkumulatoren und Batterien
  • 31230000: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen
  • 31154000: Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Gruppen:
  • nicht spezifiziert
Untergruppen:
  • nicht spezifiziert
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
50 ZK1: Preis
25 ZK2: Auftrags- und Risikoanalyse
20 ZK3: Schlüsselpersonen
5 ZK4: Nachhaltigkeitsbestrebungen

Anbieter, welche für das ZK2 nicht mindestens die Note 2 und damit 50 Punkte erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Berücksichtigte Anbieter

Solutec automation AG, Urdorf
CHF 1,177,300 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 30.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 85 Tage

Datum des Zuschlags:

23.11.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG, Procurement & Claim Management
Bleichemattstrasse 31
5001 Aarau
Telefon: +41585802756
E-Mail-Adresse:  
gregory.hemmen@swissgrid.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1300849 UW Bonaduz: Eigenbedarf