Zuschlag 1300621: F22260 Mehrbedarf Datenbank- Management & Webtechnologie
Publiziert am: 25. November 2022
Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport VBS, Schweizer Armee, Zentrum digitale Medien der Armee DMA
Den Zuschlag erhält die bisherige Vertragspartnerin, die Firma Apps with love AG: Da der Rahmenvertrag der ursprünglichen Ausschreibung im offenen Verfahren „(20055) 510 Datenbank-Management und Webtechnologie“, publiziert am 30.01.2020, volumenmässig per Ende 2022 zu 3/4 ausgeschöpft sein wird, bedarf es zur Sicherstellung des laufenden Betriebs und zur Fertigstellung der Weiterentwicklungen zusätzlicher Leistungen. Ein Anbieterwechsel wäre aus technischer Sicht mit einem erheblichen Zusatzaufwand und wesentlichen Transformationskosten verbunden und somit aus wirtschaftlicher Sicht für die Vertragsdauer von 2 Jahren unverhältnismässig. Die Übergangsleistungen werden daher gemäss Artikel 21 Abs. 2 Bst. e BöB an die bisherige Vertragspartnerin Apps with love AG vergeben. Sie verfügt als einzige über das spezifische fachliche und technische Know-how, um die Weiterentwicklungen ökonomisch nachhaltig abzuschliessen und den Support, die Software-Pflege und Wartung ohne Mehraufwand unterbruchsfrei sicherzustellen. Parallel dazu wird eine neue Ausschreibung im offenen Verfahren angestossen, womit eine beschaffungsrechtliche Grundlage für den Leistungsbezug per Anfang 2025 geschaffen wird.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.11.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Bemerkungen zum Preis (Ziffer 3.2)
- Grundauftrag 01.01.2023 - 31.12.2024: CHF 277'435.20
- Optionen 01.01.2023 - 31.12.2024: CHF 784'056.00
Alle Preisangaben inklusive 7.7% MWSt.
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Telefon: +41 58 467 80 72
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✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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