Ausschreibung 1299339: SOC
Publiziert am: 21. November 2022
Innosuisse - Schweizerische Agentur für Innovationsförderung
Mit dem Verfahren soll ein Lieferant für den Betrieb SOC mit Microsoft Sentinel als SIEM beschafft werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
grundsätzlich bei Lieferant/Lieferantin und nur bei Bedarf vor Ort in Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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21. November 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | https://suite.suisseoffer.ch/suite/pages/public/wtoPublikation.jsf?id=9c5a705f-9754-4705-90c2-796f51a04a37 |
5. Dezember 2022 | Frist für Fragen | Anbieterfragen sind unter der SuisseOffer Plattform zu stellen: |
23. Januar 2023 | Abgabetermin 00:00 | In jedem Fall gilt das rechtsgültig digital unterzeichnete (QES) Angebot (insbesondere Preisblatt, angebotene Profile, Firmenauskunft) auf der Onlinen-Plattform "SuisseOffer". Neben dem unterzeichneten Lieferantenexport müssen keine weiteren, schriftlichen Unterlagen eingereicht werden. Die Verwendung von Fax oder E-Mail ist unzulässig. Solche Eingaben werden ungelesen gelöscht. |
24. Januar 2023 | Offertöffnung | In jedem Fall gilt das rechtsgültig digital unterzeichnete (QES) Angebot (insbesondere Preisblatt, angebotene Profile, Firmenauskunft) auf der Onlinen-Plattform "SuisseOffer". Neben dem unterzeichneten Lieferantenexport müssen keine weiteren, schriftlichen Unterlagen eingereicht werden. Die Verwendung von Fax oder E-Mail ist unzulässig. Solche Eingaben werden ungelesen gelöscht. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
gemäss Vertrag
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die Bedarfsstelle behält sich das Recht vor, die Submission abzubrechen oder nur teilweise zu realisieren, falls die
Finanzierung nicht sichergestellt werden kann oder andere wichtige Gründe dies erfordern.
Die Bedarfsstelle behält sich vor die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Einsteinstrasse 2
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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