Ausschreibung 1297793: Client Hardware
Publiziert am: 11. November 2022
Flughafen Zürich AG
Mit vorliegender Beschaffung wird der Hersteller von Hardware Client langfristig festgelegt und mit dem entsprechenden Distributor ein Vertrag über die Laufzeit von 3 Jahren mit optionaler Verlängerung um weitere zwei Jahre abgeschlossen.
Zur Client Hardware zählen folgende Komponenten, welche im Dokument «Leistungsverzeichnis» detailliert beschrieben sind:
• Office Notebook
• Power Notebook
• Office Desktop
• Anlagen Desktop
• Workstation
• Docking Station (nur sofern Kompatibilität zur bestehenden Hardware nicht gewährleistet werden kann und keine anderen, geeigneten Massnahmen zur Verfügung stehen)
• Bildschirm (nur sofern Kompatibilität zur bestehenden Hardware nicht gewährleistet werden kann und keine anderen, geeigneten Massnahmen zur Verfügung stehen)
Die detaillierten Mindestanforderungen jeder Komponente sind in ein einem gesonderten Tabellenblatt aufgeführt.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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11. November 2022 | Publikationsdatum | |
11. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
19. Dezember 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
30. November 2022 | Frist für Fragen | Sämtliche Fragen sind zwingend via des simap Frageforum zu stellen. Es werden keine Fragen direkt beantwortet. |
22. Dezember 2022 | Abgabetermin 12:00 | None |
22. Dezember 2022 | Offertöffnung | None |
3. Juli 2023 | Geplanter Projektstart | |
30. Juni 2026 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Als integraler Bestandteil des Vertrages gelten die "Allgemeinen Einkaufsbedingungen" der Flughafen Zürich AG, Stand Juni 2014
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Innerhalb der eingegangen Angeboten wird eine Shortlist erstellt. Nur mit den Anbieter auf der Shortlist wird ein POC durchgeführt in welchem die Kompatibilität der offerierten Produkte zu den bestehenden Komponenten während max. einem halben Jahr geprüft wird.
Bei Kompatibilitätsproblemen zwischen den bestehenden Komponenten (Dockingstation und Bildschirm) und den Produkten des Anbieters muss der Anbieter geeignete Massnahmen zur Sicherstellung der Kompatibilität auf eigene Kosten ergreifen. Dies umfasst, soweit erforderlich, auch den Ersatz der bestehenden Komponenten unter Kostenfolge zu Lasten des Anbietenden.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8048 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 (0)43 816 38 66
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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