Zuschlag 1296965: Offshoring Entwicklungsdienstleistungen ISA
Publiziert am: 17. November 2022
PostAuto AG
Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB: Die von Postauto eigenentwickelte Integrierte-System-Plattform (ISA) weist einen hohen und sehr breiten technischen Komplexitätsgrad auf und ist eng mit der Hardware der Fahrzeugflotte verbunden. Das zur Wartung und Weiterentwicklung benötigte Knowhow für Hardware-Schnittstellen und Software ist sehr spezifisch, sowohl in technischer wie auch in fachlicher Sicht und ist eng auf die Bedürfnisse von Postauto abgestimmt. Dies auch um die Prozesse und Kosten möglichst nachhaltig und niedrig zu halten. In dieser Hinsicht müssen auch die qualitativen Ansprüche im betrieblichen Umfeld jederzeit auf höchstem Niveau erbracht werden. Dies mit entsprechender Hochverfügbarkeit, um die Betriebssicherheit des Systems jederzeit sicherstellen zu können. Um dies gewährleisten zu können, ist ein präzises Wissen bezüglich der proprietären Postauto IT-Systemen als auch der schweizerischen ÖV-IT-Systeme und deren technischen als auch fachlichen Schnittstellen unabdingbar. Schliesslich auch aus Gründen des Investitionsschutzes der Post soll die Zusammenarbeit beim Support, der Wartung und Weiterentwicklung der bestehenden Postauto-Integrierten Systemarchitektur mit Betriebsservices sowie deren proprietären fahrzeugseitigen Hardwareanbindungen und Systemprotokollen mit dem bestehenden Lieferanten weitergeführt werden.
Ein Anbieterwechsel und der zugehörige Knowhow Transfer würde unverhältnismässige Aufwendungen und Kosten mit sich bringen, wodurch die nötigen Weiterentwicklungen stark eingeschränkt, wenn nicht gar verschoben werden müssten, was dramatische Auswirkungen auf die Betriebssicherheit des Systems hätte und den ÖV-Auftrag von Postauto nicht unwesentlich gefährden würde.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
08.11.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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