Ausschreibung 1296811: eBaubewilligungSG
Publiziert am: 22. November 2022
eGovernment St.Gallen digital.
Mit der öffentlichen Ausschreibung im offenen Verfahren im vom Staatsvertrag erfassten Bereich nach GATT/WTO sucht eGovernment St.Gallen digital. das vorteilhafteste Angebot. Die Anbieterin stellt ein IT-Fachsystem für eBaubewilligungen über die Laufzeit von mindestens 5 Jahren zur Verfügung. Die Laufzeit kann durch die Leistungsbezügerin zwei Mal um je zwei Jahre verlängert werden. eBaubewilligungSG ist ein IT-Fachsystem zur Realisierung des papierlosen und medienbruchfreien Baubewilligungsverfahrens und Plangenehmigungsverfahrens vom Gesuchsteller über die Bewilligungsbehörden der Gemeinden bis hin zu den Verwaltungseinheiten des Kantons, die die Baugesuche und/oder die Planeinreichungen zu beurteilen haben. Daten aus bisher genutzten elektronischen Systemen sollen in das neue System migriert werden oder greifbar bleiben.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
St.Gallen |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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22. November 2022 | Publikationsdatum | |
22. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Nach Einreichung der unterzeichneten Vertraulichkeitserklärung werden die nicht hochgeladenen Anhänge bereitgestellt. Die Details zum Erhalt der restlichen Unterlagen sind im Kapitel 8.1.1 des Pflichtenhefts beschrieben. Die zu unterzeichnende Vertraulichkeitserklärung ist im Anhang 12f zu finden. |
16. Dezember 2022 | Frist für Fragen | None |
27. Januar 2023 | Abgabetermin 09:00 | Massgeblich ist der Eingangszeitpunkt der Offerten, der durch die zuständige Stelle (eGovSG) bestätigt wird (Empfangsbestätigung). Nicht entscheidend ist der Poststempel. Es ist Sache der Anbieterin, die Rechtzeitigkeit der Offerteingabe sicherzustellen. Verspätet eingereichte Offerten können aus submissionsrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. |
27. Januar 2023 | Offertöffnung | Massgeblich ist der Eingangszeitpunkt der Offerten, der durch die zuständige Stelle (eGovSG) bestätigt wird (Empfangsbestätigung). Nicht entscheidend ist der Poststempel. Es ist Sache der Anbieterin, die Rechtzeitigkeit der Offerteingabe sicherzustellen. Verspätet eingereichte Offerten können aus submissionsrechtlichen Gründen nicht berücksichtigt werden. |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
20% | Technische Kriterien |
30% | Funktionale Anforderungen |
10% | Betriebliche Anforderungen |
10% | Referenzen und Präsentation |
30% | Kosten |
Zulassungsbedingungen
siehe Submissionsbedingungen im Pflichtenheft
EK1: Der Anbieter hat alle Blätter des Anhanges 01 "Anforderungskatalog" vollständig ausgefüllt, unterschrieben und gemeinsam mit den geforderten Bestätigungen der Offerte beigelegt. Die Bestätigungen sind dabei nicht älter als ein Jahr.
EK2: Der Anbieter garantiert 5 Jahre Wartung- und Supportleistungen ab Abnahme der Lösung. Der Anbieter bestätigt, dass der Vertrag zwei Mal um je zwei Jahre verlängert werden kann.
EK3: Der Anbieter garantiert, dass die Implementierung gemäss Zeitplan des Pflichtenheftes gestartet und die Einführung sukzessive durchgeführt werden kann.
EK4: Der Offerte liegt ein Grobprojektplan bei (vgl. Pflichtenheft).
EK5: Das Angebot ist rechtskräftig unterschrieben und 18 Monate ab Eingabe gültig.
EK6: Der Anbieter tritt als Generalunternehmer auf und ist als Generalunternehmer für das funktionstüchtige Gesamtsystem verantwortlich.
EK7: Wenn zur Erreichung des in den Anhängen angegebenen Erfüllungsgrades kostenrelevante Zusätze notwendig sind, so sind diese im Register 04 "Kostenzusammenstellung" enthalten.
EK8: Der Anbieter garantiert explizit, dass er konzeptionell und technisch in der Lage ist, das angebotene Projekt in der entsprechenden Zeitspanne zu realisieren und auch bezüglich der Ressourcen (Finanzen, Schlüsselpersonen, Fachpersonen, Unterstützung) in der Lage ist, das Projekt gemäss Plan abzuwickeln.
EK9: Der Anbieter hat auf Risiken, gemäss Register 09 "Risiken" bei der Umsetzung aufmerksam gemacht.
EK10: Alle Unterlagen der Ausschreibung sind vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und rechtsgültig unterschrieben.
EK11: Akzeptanz der AGB SIK: Mit der Unterschrift unter dieses Formular bestätigt der Anbieter seine Bereitschaft, dem Vertragsverhältnis uneingeschränkt, nach Massgabe des Pflichtenhefts, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizerischen Informatikkonferenz (AGB SIK) vom 1. Januar 2020 zu Grunde zu legen.
EK12: Der Anhang 01 mit den Registerblättern 01 bis 09 liegt der Offerte ausgefüllt als PDF und Excel-Version bei.
EK13: Die Projekt- und Betriebssprache (Projektmitarbeiter) ist Deutsch.
EK14: Der Anbieter bestätigt, dass er die im Anhang (03/04) aufgeführten Vertragsmuster akzeptiert.
EK15: Der Anbieter bestätigt, dass die fachliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung gegeben ist.
EK16: Der Anbieter bestätigt, dass die angebotene Lösung bereits bei anderen Kunden funktionsfähig im Einsatz ist. Die Referenzen dazu sind im Register 06 vollständig und wahrheitsgetreu anzugeben.
EK17: Der Anbieter gewährt Garantie für die einzusetzende Lösung für 12 Monate.
EK18: Der Anbieter erklärt sich bereit, das Angebot gemäss Pflichtenheft zu präsentieren.
EK19: Der Anbieter bestätigt, dass der Source-Code der Lösung im Rahmen einer Escrow-Vereinbarung hinterlegt wird.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
Amtsblatt des Kantons St.Gallen (Publikationsplattform: https://publikationen.sg.ch)
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit der Publikation im kantonalen Amtsblatt beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 15 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.32] i.V.m. Art. 5 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.1]. Die Beschwerde muss einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhaltes sowie eine Begründung enthalten. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Rosenbergstrasse 38
9001 St.Gallen
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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