Ausschreibung 1295819: Elektronische Signatur
Publiziert am: 2. November 2022
Flughafen Zürich AG
Bei der FZAG werden derzeit Verträge und andere rechtlich relevante Dokumente handschriftlich unterzeichnet, versendet, von den Vertragspartnern retourniert und in Papierform und/oder elektronisch archiviert.
Die FZAG hat sich das Ziel gesetzt, Verträge und andere rechtlich relevante Dokumente zukünftig elektronisch zu unterzeichnen und in elektronischer Form zu archivieren.
Nach Abschluss des Pilotprojekts, welches auf eine Dauer von einem Jahr angelegt ist, sollen die wesentlichen Erkenntnisse gesammelt und auf deren Basis die unternehmensweite Implementierung der elektronischen Signatur vorangetrieben werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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2. November 2022 | Publikationsdatum | |
2. November 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
9. Dezember 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
21. November 2022 | Frist für Fragen | Sämtliche Fragen müssen über das simap Frageforum gestellt werden. Es werden keine Fragen direkt beantwortet. |
12. Dezember 2022 | Abgabetermin 12:00 | None |
12. Dezember 2022 | Offertöffnung | None |
1. März 2023 | Geplanter Projektstart | |
28. Februar 2028 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Informatik-Gesamtsystemen sowie die Herstellung von Individualsoftware" vom 25.08.2021.
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Die ICT Dokumente werden den Anbietern nur gegen Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgehändigt.
Konnte das Pilotprojekt erfolgreich beendet und der Nutzen der elektronischen Signatur während des einjährigen Pilotprojektes nachgewiesen werden, so ist ein Vertragsabschluss über 4 Jahre vorgesehen, sofern dieser von der Geschäftsleitung der Flughafen Zürich AG bewilligt wurde.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 43 816 38 66
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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