Ausschreibung 1295819: Elektronische Signatur

Publiziert am: 2. November 2022

Flughafen Zürich AG

Bei der FZAG werden derzeit Verträge und andere rechtlich relevante Dokumente handschriftlich unterzeichnet, versendet, von den Vertragspartnern retourniert und in Papierform und/oder elektronisch archiviert.
Die FZAG hat sich das Ziel gesetzt, Verträge und andere rechtlich relevante Dokumente zukünftig elektronisch zu unterzeichnen und in elektronischer Form zu archivieren.
Nach Abschluss des Pilotprojekts, welches auf eine Dauer von einem Jahr angelegt ist, sollen die wesentlichen Erkenntnisse gesammelt und auf deren Basis die unternehmensweite Implementierung der elektronischen Signatur vorangetrieben werden.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 48100000: Branchenspezifisches Softwarepaket
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SW: Software
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
2. November 2022 Publikationsdatum
2. November 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

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9. Dezember 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
21. November 2022 Frist für Fragen

Sämtliche Fragen müssen über das simap Frageforum gestellt werden. Es werden keine Fragen direkt beantwortet.

12. Dezember 2022 Abgabetermin 12:00

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12. Dezember 2022 Offertöffnung

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1. März 2023 Geplanter Projektstart
28. Februar 2028 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Zulassungsbedingungen

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Es gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beschaffung von Informatik-Gesamtsystemen sowie die Herstellung von Individualsoftware" vom 25.08.2021.

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Die ICT Dokumente werden den Anbietern nur gegen Unterzeichnung der Vertraulichkeitsvereinbarung ausgehändigt.

Konnte das Pilotprojekt erfolgreich beendet und der Nutzen der elektronischen Signatur während des einjährigen Pilotprojektes nachgewiesen werden, so ist ein Vertragsabschluss über 4 Jahre vorgesehen, sofern dieser von der Geschäftsleitung der Flughafen Zürich AG bewilligt wurde.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Flughafen Zürich AG
Postfach
8058 Zürich-Flughafen
Telefon: +41 43 816 38 66
E-Mail-Adresse:  
juerg.wolfsteiner@zurich-airport.com

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1295819 Elektronische Signatur