Zuschlag 1295083: ICT-Personalverleih IV

Publiziert am: 24. November 2022

Führungsunterstützungsbasis FUB

ausschlaggebende Merkmale der berücksichtigten Angebote: beste Bewertung der Zuschlagskriterien Z1 und Z2.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 79620000: Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte
Gruppen:
  • C: Consulting
  • IT: IT
Untergruppen:
  • C-C: Consulting
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Lots :
  • Lot 1:

    Planung, Steuerung und Beratung (Projektunterstützung)
    Profile: ICT-Sourcing-Manager, ICT-Berater, Projektmanager-Officer

Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
60% Z1 Referenzprofile
40% Z2 Preis

Berücksichtigte Anbieter

AWK Group AG, Zürich

Coopers Group AG, Hergiswil

Ironforge Consulting AG, Muri bei Bern

Itech Consult AG, Baar

RMIT Professional Resources AG, Zürich

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 03.08.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 112 Tage

Datum des Zuschlags:

23.11.2022


Anzahl Angebote:

16


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Führungsunterstützungsbasis FUB
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1295083 ICT-Personalverleih IV