Zuschlag 1292635: Kontrolle und Wartung Sicherheitsleitsysteme SLS/UMS

Publiziert am: 18. Oktober 2022

Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse

Das Sicherheitsleitsystem des Herstellers (Securiton AG) besteht aus Hardware-Komponenten
und Software, welche als Eigenentwicklungen gelten. Die Wartungsleistungen müssen zwingend
vor Ort durchgeführt werden, eine Fernwartung ist aus sicherheits- und technischen Gründen
nicht möglich. Dieses Sicherheitssystem befindet sich in einem Kampf- und Führungsbau und unterliegt
daher dem Informationsschutzgesetz. Die Anlagen befinden sich in der Schutzzone 3.

Die Wartungsleistungen wurden zusammen mit der Erstbeschaffung des Systems über 5 Jahre
beschafft. Da das System weiterbetrieben werden muss, bedarf es zusätzlichen Unterhaltsleistungen.

Diese Wartung muss, im Hinblick auf die Revision der Informationsschutzverordnung und vor
dem Hintergrund, dass diese in der Schutzzone 3 ausgeführt wird, als sicherheitsempfindliche
Tätigkeit eingestuft werden.

Aufgrund des vorstehend beschriebenen Sachverhaltes soll die freihändige Vergabe nach Art. 21
Abs. 2 lit. e BöB (Vergabe über WTO-Schwellenwert) zur Anwendung gelangen. Ein Wechsel der
Anbieterin für diese bereits erbrachten Leistungen ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht
möglich.

Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB erhält die Firma Securiton AG


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72267000: Software-Wartung und -Reparatur
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Securiton AG, Geschäftsstelle Bern, Zollikofen
CHF 413,353

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

19.09.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

Logistikbasis der Armee LBA / armasuisse
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
wto@armasuisse.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1292635 Kontrolle und Wartung Sicherheitsleitsysteme SLS/UMS