Zuschlag 1292541: LC Verlängerung SA-Datennetz GBT (LP83)
Publiziert am: 3. März 2023
SBB AG Einkauf / Infrastruktur Telecom
Der Grundauftrag wurde mittels einer öffentlichen Ausschreibung der AlpTransit Gotthard AG für den Gotthard Basistunnel an die TTG vergeben. Das SA-Datennetz im GBT (LP83) wurde mit dem GBT 2016 an die SBB AG übergeben. Als Teil der TTG realisierte Thales Signalling SA mit den Subunternehmern Thales Portugal, Keymile (jetzt Hitachi Energy) und Ericsson das SA-Datennetz im GBT. Dieser Freihänder verlängert den Life Cycle vom SA-Datennetz im GBT. Dies ist der letzte freihändige Zuschlag, der bezüglich dem LP83 Datennetz vergeben wird. Die LC-Massnahmen sind notwendig, um die Stabilität und Ausfallsicherheit des Datennetzes im GBT zu erhöhen. Das ist die Grundlage für die am GBT angepeilte Life Cycle Harmonisierung. Mit dieser Harmonisierung ist es möglich, dass künftig sämtliche Tunnellösungen in der Schweiz schrittweise in das neue, gesamtheitliche Datennetz der SBB integriert werden. Diese Datennetz Evolution wird zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich ausgeschrieben. Mit den Ersatzkomponenten (XMC) von Hitachi Energy ist die Kompatibilität zum bestehenden System sichergestellt und es handelt sich um einen 1:1 Ersatz. Mit der freihändigen Vergabe an Hitachi Energie kann ausserdem sichergestellt werden, dass das bestehende Vernetzungskonzept weiter angewendet und der Geschlossenheitsnachweis / SiNa mit kleinem Aufwand aktualisiert werden kann. Weiter kann sichergestellt werden, dass der SDH-Ersatz (XMC) im bestehenden Netzmanagement-System (UNEM) mitintegriert werden kann. Somit muss kein zusätzliches Netzmanagement-System beschafft und eingeführt werden. Das SA-Datennetz für den Bahnbetrieb kann mit nur einem Netzmanagement-System einfach und sicherer betrieben werden.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Gruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.03.2023
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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