Zuschlag 1291495: Managed Security Service Provider (MSSP)
Publiziert am: 18. Oktober 2022
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB) sind folgende:
Das berücksichtigte Angebot erhielt 9263 von maximal total 10000 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren verbliebenen Angeboten. Der Zuschlagsempfänger zeichnet sich durch den günstigsten Preis aus und die beste Erfüllung aller anderen Zuschlagskriterien.
Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zuschlag zu erteilen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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35 % | Preis |
45 % | Qualifikation |
5 % | Nachhaltige Entwicklung |
15 % | Bewertung Anbieterpräsentation |
Preiskomponenten: Massgeblich für die Preisbewertung ist der kalkulatorisch ermittelte Gesamtpreis aus dem Anhang Preisblatt. Preisbewertung: Das günstigste Angebot erhält das Punktemaximum. Angebote, die um 100 % oder mehr teurer sind als das günstigste Angebot, erhalten null Punkte. Die Punktzahl für Angebote, deren Preis zwischen dem günstigsten Preis und [100+100] % des günstigsten Preises liegt, wird linear interpoliert. Darüber hinaus werden Stundensätze für verschiedene Rollen und Kompetenzstufen für künftige Regiearbeiten abgefragt.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
18.10.2022
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Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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Wildhainweg 9
3012 Bern
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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