Zuschlag 1291321: Beschaffung resp. Ausbau der digitalen Personenkontrolle
Publiziert am: 12. Oktober 2022
Universität Bern
Gestützt auf den Artikel 21 Absatz 2 Buchstaben c und e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beabsichtigt die Universität Bern, Informatikdienste, die Beschaffung (resp. Ausbau) der digitalen Personenkontrolle (einschliesslich der Unterstützung des SARS-COV2-Testing), angeboten durch die Firma SWISS ONE MEDICAL AG, Schützenstrasse 18, 8808 Pfäffikon, freihändig zu vergeben. Aus all diesen Gründen kommt einzig die Firma SWISS ONE MEDICAL AG, 8808 Pfäffikon, als Auftragnehmerin in Frage, und daher erhält diese den entsprechenden Auftrag.
Für die Beschaffung (resp. Ausbau) einer digitalen Personenkontrolle (einschliesslich der Unterstützung des SARS-COV2-Testing) kommt nur die Firma SWISS ONE MEDICAL AG in Frage, da diese Firma im Jahr 2021 für die Universität Bern bereits ein digitales SARS-COV2-Testsystem implementiert hat, mit welchem eine digitale Personenkontrolle für den Anwendungsfall des SARS-COV2-Testing in jenem Jahr eingeführt worden ist. Dieses Testsystem wird aufgrund der unsicheren Pandemielage weiter betrieben. Es bietet verschiedene Grundfunktionen, in deren Rahmen für die Universität Bern bereits einzigartige Systemvoraussetzungen (Server-Infrastruktur, Schnittstelle zum Partnerinformationssystem der Universität) entwickelt und geschaffen wurden. Der geplante Ausbau (einschliesslich der Unterstützung des SARS-COV2-Testing) der digitalen Personenkontrolle erfolgt daher auf der bestehenden digitalen Personenkontrolle und den dafür bereits geschaffenen Systemvoraussetzungen.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | freihändig |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
06.10.2022
-
Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation auf www.simap.ch mit Beschwerde bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, Rechtsdienst, Sulgeneckstr. 70, 3005 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
-
Hochschulstrasse 6
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...