Zuschlag 1290769: DKP - Einzelvertrag für die automatisierte Zugangsabwicklung

Publiziert am: 7. Oktober 2022

Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Vertrieb und Beschaffung

Im Jahr 2020 wurde eine ordentliche Submission für das Digitale Kundenportal durchgeführt. In den Ausschreibungsunterlagen wurde erwähnt, dass weitere Ausbaustufen folgen werden, jedoch konnte der genaue Umfang und der Inhalt zu diesem Zeitpunkt noch nicht beziffert werden.

Nach Implementierung des Kundenportals fallen nun weitere Ausbauschritte an, deren Kosten jedoch nicht mehr durch den Betrag der ersten Vergabe gedeckt sind. Die weiteren Arbeiten werden infolgedessen gestützt auf §10 litera c Submissionsverordnung freihändig vergeben.

Gestützt auf § 10 Absatz 1 litera c Submissionsverordnung kann eine Vergabe freihändig erfolgen, wenn aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums nur eine Anbieterin oder ein Anbieter in Frage kommt und es keine angemessene Alternative gibt.


Auftraggeber: Gemeinde/Stadt
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72200000: Softwareprogrammierung und -beratung
  • 72230000: Entwicklung von kundenspezifischer Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Zühlke Engineering AG, Schlieren
CHF 380,000 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

28.10.2021


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.

Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Stadt Winterthur, Departement Technische Betriebe Stadtwerk Winterthur, Vertrieb und Beschaffung
.
8403 Winterthur
E-Mail-Adresse:  
stadtwerk.vergabestelle@win.ch