Ausschreibung 1290743: (22200) 485 IKT-Auftragsleistungen in den Rechenzentren BIT/ISC-EJPD
Publiziert am: 11. Oktober 2022
Informatik Service Center ISC-EJPD und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben soll ein Anbieter gefunden werden, welcher für die beiden Leitungserbringer (LE) ISC-EJPD und BIT Aufgaben in deren RZ-Infrastruktur in Form eines Auftrags gewährleisten kann.
Die gesuchte Leistung wird in einen Grundauftrag und in eine optionale Leistung aufgeteilt.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Informatik Service Center ISC-EJPD und Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Andere Sprachen: |
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
11. Oktober 2022 | Publikationsdatum | |
11. Oktober 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. |
25. Oktober 2022 | Frist für Fragen | Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen. |
21. November 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
25. November 2022 | Offertöffnung | Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 9.1.4. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung |
None | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
500 Punkte | ZK01 UKV |
400 Punkte | ZK02 Strommanagement |
300 Punkte | ZK03 Aufbau Infrastruktur |
300 Punkte | ZK04 Kenntnisse aktive Netzwerk-Produkte CISCO |
300 Punkte | ZK05 Kenntnisse aktive Netzwerk-Produkte Extreme Networks |
1000 Punkte | ZK Preis Kosten |
Zulassungsbedingungen
Nicht zugelassen.
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Anbieterin verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis:
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenindex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung
Die Anbieterin verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind (siehe Pflichtenheft, Kap. 3.4 "Bestehende Infrastruktur"). Sie weist diese Erfahrung anhand von 3 ausgewählten Referenzen in den letzten 6 Jahren nach.
Hinweis:
Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Nachweis:
Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular 1 (Anhang Nr. 4) einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein. (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind anzugeben).
EK03 Ansprechpartner
Die Anbieterin verfügt über einen Ansprechpartner (SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
Nachweis:
Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums mittels Angabe von Name, Vorname, e-Mail und Telefonnummer des SPOC sowie die Angaben zu dessen Stellvertreter nach.
EK04 Personensicherheitsprüfung
Die Anbieterin ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen.
Nähere Informationen sind unter www.aios.ch zu finden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK05 Strafregisterauszug
Die Anbieterin ist bereit, im Falle eines Zuschlags auf erstes Verlangen des Auftraggebers einen Strafregisterauszug der zum Einsatz vorgesehenen Personen einzureichen, falls diese nicht bereits über eine gültige Personensicherheitsprüfung verfügen.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK06 Ersatz von Mitarbeitenden
Die Anbieterin ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat die Anbieterin diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob Die Anbieterin verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Die Anbieterin ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten der Auftragnehmerin gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK07 AGB des Bundes
Akzeptanz der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Nachweis:
Der Anbieter bestätigt, dass er die aufgeführten AGB akzeptiert.
Schriftliche Bestätigung.
EK08 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Die Anbieterin ist bereit den Vertragsentwurf (Anhang 3; Kap. 10.1 des Pflichtenhefts) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK09 Akzeptanz des Einsatzorts
Die Anbieterin ist bereit die Einsatzorte gemäss der Ziffer 7 / "Erfüllungsort" des Vertragsentwurf (Anhang 3) vorbehaltlos zu akzeptieren.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK10 Informatiksicherheit und Datenschutz
Die Anbieterin garantiert im Rahmen der gesamten Leistungserbringung die Einhaltung sämtlicher Bestimmungen der Informatiksicherheit und des Datenschutzes des Bundes gemäss:
- dem Bundesgesetz vom 19. Juni 1992 über den Datenschutz [DSG; SR 235.1];
- der Verordnung vom 14. Juni 1993 zum DSG [VDSG; SR 235.11];
- der Verordnung vom 9. Dezember 2011 über die Informatik und Telekommunikation in der Bundesverwaltung [BinfV];
- der Verordnung vom 27. Mai 2020 über den Schutz vor Cyberrisiken in der Bundesverwaltung [CyRV; SR 120.73]
- Weisungen des Bundesrates vom 01. Juli 2015 über die IKT-Sicherheit in der Bundesverwaltung [WIsB]) ;
- Vorgaben des ISB vom 19. Dezember 2013 zum IKT-Grundschutz in der Bundesverwaltung [VISB];
Die Anbieterin garantiert zudem im Rahmen der gesamten Leistungserbringung diese Verpflichtungen auf ihre Mitarbeitenden zu überbinden.
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
EK11 Einarbeitung
Die Anbieterin ist bereit, mit Ausnahme der drei anzubietenden Mitarbeiter (siehe TS01), allenfalls zusätzliche (z.B. Ferienvertretung) oder zu ersetzende Mitarbeiter auf eigene Kosten und durch eigenes Personal einzuführen.
(siehe Pflichtenheft, Ziffer 3.3.1).
Nachweis:
Schriftliche Bestätigung.
Zusätzliche Informationen
Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021).
Abrufbar unter https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
.
Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Das ISC-EJPD und das BIT werden gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf aus den optionalen Leistungen bei der Firma beziehen bzw. abrufen.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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