Zuschlag 1290363: FU und BHU SA-CH Los 8

Publiziert am: 5. Oktober 2022

Bundesamt für Strassen

Nach Beurteilung sämtlicher Zuschlagskriterien erreicht das Angebot des Anbieters CSI Consulting AG die höchste Punktzahl. Die Offerte besticht insbesondere durch das vorgeschlagene Vorgehen, die klare Projektorganisation, des Verständnisses des Auftrages als auch durch das Knowhow der Schlüsselpersonen. Das Projektteam weist ein langjähriges und fundiertes Know-how aus dem Bereich kritische Infrastrukturen und der Erstellung von übergreifenden Gesamt-Applikationen aus. CSI Consulting AG haben gute Referenzprojekte vorgelegt.

Das Angebot von Mullis + Cavegn AG hat ebenfalls die höchste Punktzahl erreicht. Die Offerte besticht insbesondere durch die ausgewiesene Erfahrung, Know-how und Sprachkompetenz der Schlüsselpersonen. Insbesondere das Knowhow in Bezug auf Erkennung der Auswirkung der Leitsysteme auf die ganzheitliche Systematik wurden umfassend ausgewiesen.

Das Angebot von AWK Group AG hat die dritthöchste Punktzahl erreicht. AWK Group AG hat die Projektorganisation und das Vorgehen plausibel nachgewiesen. Das allgemeine Verständnis des Auftrags sowie die Beschreibung der Schnittstellenthematik wurden gemäss den Erwartungen beschrieben.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Jedes (Sub-)Kriterium wird anhand einer Notenskala bewertet. Die Bewertung erfolgt nach sachlich begründbaren Einschätzungen und pflichtgemässem Ermessen anhand folgender Skala. Sehr gut 5: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen vollumfänglich, Angaben ausgezeichnet und/oder sehr grosser Beitrag zur Zielerreichung. Gut 4: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen überdurchschnittlich, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung gut. Genügend 3: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen durchschnittlich, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung genügend. Ungenügend 2: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen unterdurchschnittlich, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung ist nicht genügend. Schlecht 1: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen schlecht, Angaben und Beitrag zur Zielerreichung sind unvollständig und ohne ausreichenden Projektbezug. Nicht beurteilbar 0: Erfüllen die Anforderungen/Erwartungen in keiner Hinsicht, kann nicht beurteilt werden (keine Angaben). Das in den Angebotsunterlagen vorgegebene Preisblatt bildet die Bewertungsgrundlage und ist vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Das tiefste bereinigte Angebot (Nettopreis) erhält die Note 5. Angebote die 100% oder mehr über dem Tiefstangebot liegen erhalten die Note 0. Dazwischen wird linear benotet. Zur Berechnung der Punktezahl muss jede Note mit ihrer entsprechenden Gewichtung multipliziert werden. Die Summe der Punkteberechnungen ergibt das Punktetotal und ist ausschlaggebend für den Zuschlagsentscheid. Die Maximalpunktzahl ist das Produkt aus der höchsten Note (5) und maximaler Gewichtung (100%) und beträgt 500 (5 x 100 = 500).

Berücksichtigte Anbieter

Amstein + Walthert Progress AG, Zürich
CHF 1,424,470

CSD Ingénieurs SA, Lausanne
CHF 1,566,423

MWST-Gruppe, CSI Consulting AG, Zürich
CHF 1,790,577

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Simap
Ausschreibung vom: 30.06.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 91 Tage

Datum des Zuschlags:

29.09.2022


Anzahl Angebote:

4


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen
Postfach
3003 Bern
E-Mail-Adresse:  
beschaffungen-ds@astra.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1290363 FU und BHU SA-CH Los 8