Zuschlag 1290023: (22159) 620 Inkjet Einzelblattsystem
Publiziert am: 11. Oktober 2022
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Den Zuschlag erhält die Firma Canon (Schweiz) AG. Die Bewertung aller Zuschlagskriterien gemäss Pflichtenheft (qualitative Kriterien und Preis) hat die höchste Gesamtpunktzahl unter den eingereichten Angeboten erzielt. Ausschlaggebend für den Zuschlag an die Firma Canon (Schweiz) AG ist der günstigste Preis des Angebots sowie die sehr gute Erfüllung der restlichen Zuschlagskriterien.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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500 Punkte / 5% | ZK01.01 Zerknittertes Papier ausgesteuert |
400 Punkte / 4% | ZK01.02 Nicht korrekt geschnittenes Papier ausgesteuert |
100 Punkte / 1% | ZK01.03 Beschnitt ohne Produktionsunterbruch abtransportiert |
500 Punkte / 5% | ZK01.04 Gemischte Medien bei maximaler Geschwindigkeit und Qualität |
250 Punkte / 2.5% | ZK01.05 Passgenauigkeit |
250 Punkte / 2.5% | ZK01.06 Verarbeitung von ungestrichenem Papier |
250 Punkte / 2.5% | ZK01.07 Verarbeitung von satiniertem Papier |
500 Punkte / 5% | ZK01.08 Reaktionszeit |
100 Punkte / 1% | ZK01.09 Tintenverbrauch Auswertung |
200 Punkte / 2% | ZK01.10 Schmuckfarben |
200 Punkte / 2% | ZK01.11 Lärmemission |
500 Punkte / 5 % | ZK01.12 Testfall Volkszählung |
1000 Punkte / 10% | ZK01.13 Testfall V5 FOGRA39 |
500 Punkte / 5 % | ZK01.14 Testfall Lueften |
750 Punkte / 7.5% | ZK01.15 Testfall Personalmarketing |
1000 Punkte / 10% | ZK01.16 Testform Spezial |
3000 Punkte / 30% | ZK01.17 Preis des Artikels gemäss Bewertung |
10'000 Punkte / 100% | Gesamt |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
22.09.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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