Zuschlag 1289285: SAS Bundle 2022 I
Publiziert am: 30. September 2022
Swissgrid AG
Die Zuschlagsempfängerin von Los 2, hat auch in diesem Los 1 das vorteilhafteste Angebot eingereicht. Auf Grund der in der Publikation vom 01.06.2022 mitgeteilten und hier unter Ziffer 3.1 aufgeführten Losbeschränkungsregeln, erhält die zweitplatzierte Anbieterin den Zuschlag für dieses Los 1. Insbesondere bei den Schlüsselpersonen (SAS-ZK2) erzielte das Angebot gute Resultate.
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | offenes Verfahren |
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Lots : |
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Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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40% | SAS-ZK1 - Preis (Details gemass 01_Verfahrensanweisung.pdf): Gewichtung |
20% | SAS-ZK2 - Schlüsselpersonen (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf) |
15% | SAS-ZK3 - Technik und Qualität (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf) |
15% | SAS-ZK4 - Auftrags- und Risikoanalyse (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf) |
10% | SAS-ZK5 - Qualität der angegebenen Referenzen SAS des Unternehmens (Details gemäss 01_Verfahrensanweisung.pdf) |
Anbieterinnen welche für das SAS-ZK4 nicht mindestens 75 Punkte von insgesamt 150 Punkten erreichen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Angebote sind möglich für alle Lose. Es gelten für beide Lose die gleichen Eignungskriterien und diese müssen bei Einreichung eines Angebotes für beide Lose nur einmal nachgewiesen werden. Die Musskriterien und Zuschlagskriterien unterscheiden sich lediglich im Bereich des Transformatorschutzes und Point on Wave. (Siehe dazu Dokument E2). Swissgrid will in Anbetracht von mehreren zu liefernden Systemen ein Dual-Sourcing mit zwei Vertragspartnerinnen umsetzen und damit insbesondere Ressourcenengpasse und Flottenrisiken während der Realisierung und im Betrieb vermeiden. Es gilt folgende Losbeschränkung: Eine Anbieterin darf alle Lose anbieten, kann jedoch nur für ein einziges Los den Zuschlag erhalten. (Demzufolge ist die Preisstellung und allfällige Skaleneffekte der Konditionen pro Los zu betrachten und nicht über beide Lose.) Grundsätzlich erhalt pro Los die Anbieterin mit dem vorteilhaftesten Angebot (d.h. Erreichung der meisten Punkte) den Zuschlag. Es sei denn dieselbe Anbieterin erreicht in beiden Losen die höchste Punktzahl. In diesem Fall erhalt Sie das Los, in dem Sie den grösseren Punkte-Abstand auf das zweitplatzierte Angebot hat. Das dadurch verbleibende Los geht an die Anbieterin mit dem zweitbesten Angebot für das verbleibende Los. Bei Punktgleichheit erhält das Angebot mit der tieferen Angebotssumme (bewerteter Angebotspreis) den Zuschlag.
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
29.09.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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