Zuschlag 1289057: 1191 DPL Beschaffung

Publiziert am: 3. Oktober 2022

BLS AG

Die evaluierte Lösung der SAP namens Ariba hat sowohl von der fachlichen und technischen Implementierung, wie auch der Nutzung die Zuschlagskriterien gut erfüllt und ist geeignet die definierten Ziele und Anforderungen der BLS zu erfüllen.

Entsprechend der Ziffer 5.3.3 der Präqualifikationsbedingungen werden zwei Zuschläge verfügt, falls der Hersteller einen Implementierungspartner hinzuzieht. Die BLS schliesst mit dem Hersteller und dem Implementierungspartner separate Verträge ab.

Zuschlag Implementierungspartner
CNT Management Consulting AG, Dufourstrasse 49, 8008 Zürich
Vergabesumme: CHF 615'570.00 (Kosten für die Implementierung der LP 1 – 5)


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: selective
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% ZK1 Preis
10% ZK2 Bewertung aus Präqualifikation
30% ZK3 Anforderungskatalog
10% ZK4 Technisches Lösungskonzept
10% ZK5 Angebotspräsentation
10% ZK6 Implementierung

Berücksichtigte Anbieter

SAP (Schweiz) AG, Biel 6
CHF 3,182,103 exkl. MwSt., Kosten für die Nutzung der LP 1 – 5 inkl. Weiterentwicklung. Zuschlag Implementierungspartner vgl. Ziffer 3.3.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: simap.ch
Ausschreibung vom: 29.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 153 Tage

Datum des Zuschlags:

29.09.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

-


Kontakt

BLS AG
Genfergasse 11
3001 Bern
Telefon: 0583272727
E-Mail-Adresse:  
tabea.mueller2@bls.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1289057 1191 DPL Beschaffung