Zuschlag 1289035: 220-kV Netzanschluss Not KW Birr (AG), Lieferung GIS, SAS und EB

Publiziert am: 1. Oktober 2022

Swissgrid AG

Freihändiges Verfahren nach Art. 21 Abs. 2 lit. d BöB
Die GE Grid (Switzerland) AG kann als einzige Anbieterin eine bereits hergestellte GIS Anlage, die SAS Schränke und das Eigenbedarfssystem als Gesamtpaket anbieten. Aufgrund der Dringlichkeit der Projektrealisierung war dies ausschlaggebend.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 31214000: Schaltanlagen
  • 45315700: Installation von Schaltanlagen
  • 42961000: Steuerungs- und Kontrollsystem
  • 31210000: Elektrische Geräte zum Schalten oder Schützen von Stromkreisen
  • 31200000: Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen
  • 31400000: Akkumulatoren und Batterien
  • 31230000: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen
  • 45315300: Stromversorgungsanlagen
  • 45315600: Niederspannungsarbeiten
  • 31154000: Unterbrechungsfreie Stromversorgung
  • 30232700: Zentrale Steuerungseinheit
  • 42967100: Digitale Fernsteuerungseinheit
Gruppen:
  • CW: Bauarbeiten
  • IT: IT
Untergruppen:
  • CW-O: Sonstige
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

GE Grid (Switzerland) GmbH, Oberentfelden
CHF 7,512,060 exkl. MwSt.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

28.09.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Swissgrid AG
Bleichemattstrasse 31
5000 Aarau
E-Mail-Adresse:  
yolanda.ferrandez@swissgrid.ch