Ausschreibung 1287827: eDiscovery 2023+

Publiziert am: 24. Oktober 2022

Bundesanwaltschaft

In den letzten Jahren hat sich NUIX Workstation als eDiscovery Lösung bei der Bundesanwaltschaft etabliert. Für den weiteren Betrieb dieser Lösung werden Dienstleistungen und Lizenzen benötigt.
Mit der zunehmenden Vernetzung von Strafverfolgungsbehörden und einem weiter steigenden Volumen von elektronischen Daten in den Ermittlungen überlegt sich die Bundesanwaltschaft zudem mit einem möglichen Einsatz von NUIX Discover oder anderen Erweiterungen sich für die Zukunft zu rüsten.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Bern

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
  • 72268000: Bereitstellung von Software
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Lots :
  • Lot 1:

    Dienstleistungen eDiscovery mit NUIX Workstation im Bereich Verfahrensunterstützung, Applikationsbetrieb und Anpassungen von Scripts

  • Lot 2:

    Lizenzen NUIX Workstation inkl. Reviewer, ARX Reviewer und NUIX Management Server


Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
24. Oktober 2022 Publikationsdatum
24. Oktober 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

None

4. November 2022 Frist für Fragen

None

5. Dezember 2022 Abgabetermin 09:00

Die Antragsunterlagen müssen zwingend schriftlich eingereicht werden und zusätzlich eine elektronische Version (1 USB-Stick) aller Unterlagen beinhalten.
Die Anträge können per Post an die Eingabeadresse geschickt (massgebend ist der Posteingang bei der Eingabeadresse, nicht das Datum des Poststempels) oder werktags von 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr (freitags bis 16:00 Uhr) an der Arealloge (resp. beim Logistik SPOC, Anmeldung an der Arealloge zwingend) Guisanplatz 1, CH-3003 Bern abgegeben werden.

5. Dezember 2022 Offertöffnung

Die Antragsunterlagen müssen zwingend schriftlich eingereicht werden und zusätzlich eine elektronische Version (1 USB-Stick) aller Unterlagen beinhalten.
Die Anträge können per Post an die Eingabeadresse geschickt (massgebend ist der Posteingang bei der Eingabeadresse, nicht das Datum des Poststempels) oder werktags von 7:00-12:00 Uhr und 13:00-16:30 Uhr (freitags bis 16:00 Uhr) an der Arealloge (resp. beim Logistik SPOC, Anmeldung an der Arealloge zwingend) Guisanplatz 1, CH-3003 Bern abgegeben werden.

None Geplanter Projektstart
None Geplantes Projektende

Lot-Information

Generell:
Aufteilung in Lose Angebote sind für alle Lose möglich

1: Dienstleistungen eDiscovery mit NUIX Workstation im Bereich Verfahrensunterstützung, Applikationsbetrieb und Anpassungen von Scripts
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
30% Preis
10% Anbieter
35% Referenzen
25% Assessment

Zum Assessment werden nur diejenigen Anbieter eingeladen, die nach einer ersten Bewertung der schriftlichen Angebote noch eine Chance auf einen Zuschlag haben. Diejenigen Anbieter, welche die Punktedifferenz zu den vorläufig bestbewerteten Angeboten auch dann nicht wettmachen könnten, wenn sie im Assessment die Maximalpunktzahl erreichen, werden nicht eingeladen.



2: Lizenzen NUIX Workstation inkl. Reviewer, ARX Reviewer und NUIX Management Server
  • Aufteilung in Lose
  • Angebote sind für alle Lose möglich
  • Projektdauer von bis

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium



Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

Zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.

Eignungskriterien:

siehe Unterlagen

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)
- die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2021)

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesanwaltschaft
Guisanplatz 1
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 94 45
E-Mail-Adresse:  
dominik.walser@ba.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1287827 eDiscovery 2023+