Ausschreibung 1287497: Förderung Forschung zu Auswirkungen nichtionisierender Strahlung

Publiziert am: 30. September 2022

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Monbijoustrasse 40, CH-3003 Bern

Mit der Ausschreibung sollen Resultate aus Forschungsprojekten geliefert werden. Die Forschungsprojekte beziehen sich auf Gesundheitsthemen oder allgemeine Fragestellungen zu biologischen Auswirkungen von hoch- und niederfrequenter NIS. Untersuchungen zu NIS-Expositionen im Hochfrequenzbereich können sich auf bisherige und/oder neue Frequenzen und Signalcharakteristiken beziehen. Die Forschungsprojekte können div. wissenschaftliche Branchen umfassen, darunter: Modellstudien, Studien zu biologischen Effekten, Dosimetrie in Bezug auf biologische oder Gesundheitseffekte, Wirkungsmechanismen, epidemiologische oder klinische Studien, Studien über Umweltauswirkungen.

Forschungsvorschläge werden in zwei Module unterteilt:
Modul 1: Modellstudien, Studien zu biologischen Effekten, Dosimetrie oder Wirkungsmechanismen
Modul 2: Epidemiologische und klinische Studien, Studien über Umweltauswirkungen.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Ausschreibung
Sprache: de
Abgabetermin: abgelaufen
Ort:

Gem. EK04 Infrastruktur

Zeit für Fragen: abgelaufen
Tags:
  • 73000000: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)

Zeitplan

Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:

Datum Ereignis Kommentar
30. September 2022 Publikationsdatum
30. September 2022 Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab

Es werden keine Dokumente per Post an die Anbieter versandt.

Die Prüfung der Angebote erfolgt gemäss Art. 38 BöB. Eine Bereinigung der Angebote erfolgt ausschliesslich unter den Voraussetzungen und nach Massgabe von Art. 39 BöB sowie auf explizite Aufforderung der Vergabestelle hin.

9. November 2022 Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen
31. Oktober 2022 Frist für Fragen

Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können diese anonymisiert im Frageforum auf www.simap.ch gestellt werden. Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.

Es werden keine Fragen anderweitig bzw. ausserhalb des Frageforums entgegengenommen bzw. beantwortet.

9. November 2022 Abgabetermin 00:00

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 09.11.2022 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick* unverschlüsselt) an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.

* USB-Stick: Bitte beachten Sie, dass einerseits die gesamte Offerte auf dem USB-Stick enthalten, sein muss und andererseits die Dokumente auf dem USB-Stick mit der Papierversion identisch sein müssen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

19. November 2022 Offertöffnung

Das vollständige Angebot ist bis spätestens 09.11.2022 in 2-facher Ausführung (1-fach in Papierform und 1-fach in elektronischer Form auf USB-Stick* unverschlüsselt) an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zuzustellen.

* USB-Stick: Bitte beachten Sie, dass einerseits die gesamte Offerte auf dem USB-Stick enthalten, sein muss und andererseits die Dokumente auf dem USB-Stick mit der Papierversion identisch sein müssen.

a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BAFU (durch Anbieter oder Kurier):
Die Abgabe hat bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BAFU zu erfolgen.

b) Bei Einreichung auf dem Postweg:
Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter.

c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail an die unter Ziffer 9.1.2 aufgeführte Adresse zu senden.

Der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen.

Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Anbieter zurückgesandt.

1. Januar 2023 Geplanter Projektstart
31. Dezember 2026 Geplantes Projektende

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
25% ZK01 Thema: Wissenschaftliche Relevanz, Originalität, Politische/Gesellschaftliche Bedeutung
25% ZK02 Methoden: Relevanz der Methoden, Durchführbarkeit, Ressourcen
25% ZK03 Qualifikationen: Fachwissen auf dem Gebiet, Erfahrung als Projektleiter/in, Kommunikation und Vernetzung
15% ZK04a Preis
10% ZK04b Verlässlichkeit des Preises

Zulassungsbedingungen

Bietergemeinschaften:

ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.

Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen.

Nur Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.

Eignungskriterien:

EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.

EK02 Erfahrung
Der Anbieter bzw. die federführende Unternehmung der Bietergemeinschaft verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfangs und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 4 wissenschaftlichen Veröffentlichungen in den letzten 10 Jahren nach. Der Anbieter verfügt über ein wissenschaftliches Netzwerk im betreffenden Wissenschaftsbereich und engagiert sich aktiv in der Kommunikation des Forschungsgebiets (Kurse, Konferenzen, etc.). Er benutzt die neuesten internationalen Wissenschaftsstandards in Bezug auf Methodik, Originalität und Qualität. Die Projektleitenden haben Erfahrung in der Leitung von wissenschaftlichen Projekten.

EK03 Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können. Für den Fall, dass zukünftig zusätzliches Personal für den Auftrag eingestellt wird (z. B. Doktorandinnen und Doktoranden), verfügt der Anbieter über die notwendigen Rahmenbedingungen.

EK04 Infrastruktur
Der Anbieter verfügt über eine angemessene Infrastruktur, um das Forschungsprojekt durchzuführen. Der Kauf von Grossgeräten für den Forschungspartner ist im Rahmen dieser Art von Mandat nicht zulässig. Der Anbieter muss über die für die Durchführung der angebotenen Leistungen erforderlichen Geräte verfügen oder diese gegebenenfalls aus eigenen Mitteln erwerben. Die Nutzung solcher Geräte im Rahmen der angebotenen Arbeiten kann auf der Grundlage der tatsächlichen Nutzungskosten oder Betriebsstunden zu marktüblichen Preisen in Rechnung gestellt werden.

EK05 Übereinstimmung mit Forschungszielen und Prioritäten
Der Anbieter bietet ein Mandat an, das den erwarteten Zielen und Forschungsschwerpunkten entspricht. Das Projekt untersucht eine NIS-Exposition und adressiert mögliche Auswirkungen, die für den Menschen oder die Umwelt von Bedeutung sind.

Das Projekt adressiert oder beinhaltet:
A. Gesundheits- oder Umweltauswirkungen zu mind. einem von den folgenden Themen:
- Relevanz von neuen Frequenzen und Signalcharakteristiken
- Auswirkungen von NIS:
- auf das Nervensystem
- auf Hirntumore, Kinderleukämie, Krebs
- auf Degenerative Krankheiten
- auf die Fertilität und intrauterine Entwicklung
- auf die Umwelt (Tiere und Pflanzen)
- in Zusammenhang mit EHS
- NIS als Ko-Faktor für die oben genannten Auswirkungen und Krankheiten, Wechselwirkungen zwischen NIS und anderen Faktoren, seien sie umweltbedingt, genetisch oder in Verbindung mit vorbestehenden Krankheiten
- Auswirkungen von Blaulicht und andere, auch nutzungsbezogene, Aspekte
B. Neue Methoden, Daten sowie Technologien werden verwendet und neue oder ergänzende Aspekte der Gesundheits- oder Umweltauswirkungen werden untersucht. Die Projekte bringen neue oder ergänzende Blickwinkel auf die Forschungsfragen ein als die Projekte oder Konsortien, die bereits durch andere internationale oder nationale Ausschreibungen unterstützt werden.
C. Das Projekt schliesst Lücken in Bezug auf das Wissen über die Auswirkungen von NIS auf Lebewesen und ist von sozialer und politischer Bedeutung, im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Sicherheit und Vorsorge.
D. Die Ergebnisse tragen zur Verbesserung der Evidenzlage bei, die für die politische Entscheidungsfindung und/oder die Praxis von Bedeutung sind.

EK06 Neutralität und Interessenskonflikte
Der Anbieter bietet ein Forschungsprojekt an, dass neutral und frei von potentiellen Einflüssen aufgrund von Interessenkonflikten ist. Der Anbieter erhält keine Finanzmittel von privaten Parteien, die ein Interesse an dem Thema haben.

EK07 Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.

EK08 Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in englischer und deutscher oder französischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Projektergebnisse und Dokumentationen in deutscher oder französischer Sprache erstellen und abliefern können.

EK09 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen:
Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.

EK10 Akzeptanz der Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes (AVB) für Forschungsaufträge:
Ausgabe 2010, Stand Januar 2021
Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AVB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/Derogationen) gemäss Anhang Nr. 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

EK11 Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 5 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.

EK12 Wettbewerbsneutralität staatlicher Anbieter
Offerten von Anbietern bzw. von Bietergemeinschaften mit Teilnehmenden mit staatlichem Hintergrund (vollständige oder teilweise Finanzierung und/oder Beteiligung durch Bund, Kanton oder Gemeinde) haben ihre Marktbetätigungserlaubnis nachzuweisen und die wettbewerbsneutrale* Ausgestaltung ihrer Offerte zu bestätigen.

EK13 Sitzungsort
Bereitschaft, den Standort der Auftraggeberin als Sitzungsort zu akzeptieren (Bundesamt für Umwelt, BAFU, CH-3003 Bern).

EK14 Datenaustausch
Alle projektspezifisch erarbeiteten Dokumente und Pläne sind dem Auftraggeber im Quellcode zur eigenen Verwendung und Bearbeitung zur Verfügung zu stellen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber die ordnungsgemäss erstellten Daten kostenlos abzugeben.

Das uneingeschränkte Copyright geht dabei an den Auftraggeber über.

Die Schlussrechnung wird erst zur Zahlung fällig, wenn der Beauftragte dem Auftraggeber die verlangten Daten sowie die weiteren Dokumentationen sowohl in elektronischer als auch in Papierform abgegeben hat.

Forschungsdaten werden veröffentlicht, soweit dies in Bezug auf den Schutz sensibler Daten möglich ist (Open Research Data).

Die Veröffentlichung von wissenschaftlichen Artikeln erfolgt in begutachteten Open-Access-Zeitschriften (Open Access).

Der Anbieter veröffentlicht den Studienplan (geplante Methoden, Hypothesen, Statistiken) vor Beginn der Studie.

Geforderte Nachweise:

siehe Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Geschäftsbedingungen:

Allgemeine Vertragsbedingungen des Bundes (AVB) für Forschungsaufträge: Ausgabe 2010, Stand Januar 2021

Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AVB mit den Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen/ Derogationen) gemäss Anhang Nr. 4 des Pflichtenhefts. Anbieter, die darüber hinaus Änderungen (Ergänzungen/Anpassungen) anbringen, werden vom Verfahren ausgeschlossen.

Internet-Link:
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html

Nachverhandlungen:

Es findet keine Begehung statt.

Grundsätzliche Anforderungen:

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

Sonstige Angaben:

Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite.

Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.

Durch Zuschlag berücksichtigte Anbieter verpflichten sich, ihre Preise im Fall von marktgängigen Preissenkungen während der Beschaffungsdauer entsprechend anzupassen. Massgebend für die Beurteilung einer allfälligen Preissenkung ist der Zeitpunkt der Teillieferung und/oder kompletter Lieferung. Eine erneute Ausschreibung bleibt vorbehalten, falls das berücksichtigte Angebot im Lauf der Zeit nicht mehr das vorteilhafteste ist.

Die Erarbeitung der Angebote wird nicht vergütet. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich.

Bei Abweichungen zwischen dem deutschen und französischen Text ist die deutsche Version die massgebliche.

Die das Beschaffungsverfahren unterstützende Firma (Amberg Engineering AG, 8105 Regensdorf-Watt) ist aufgrund ihrer Vorbefassung von der Teilnahme an der Submission ausgeschlossen.

Offizielles Publikationsorgan:

www.simap.ch

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Kontakt

Bundesamt für Umwelt BAFU, Abteilung Lärm und NIS, Monbijoustrasse 40, CH-3003 Bern
Monbijoustrasse 40
3003 Bern
Telefon: E-Mail
E-Mail-Adresse:  
nis@bafu.admin.ch