Zuschlag 1287421: Verlängerung Wartung & Weiterentwicklung Data Warehouse 2023-2025
Publiziert am: 26. September 2022
Steuerverwaltung des Kantons Bern, Abteilung Finanzen
Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende: Zudem kann der Auftraggeber gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist: Aufgrund der obenstehenden Begründungen wird der Auftrag zur Wartung & Weiterenwicklung des bestehenden Data Warehouse für drei weitere Jahre freihändig an die UBD Business Intelligence AG vergeben.
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c IVöB 2019 kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Aufgrund der technischen oder künstlerischen Besonderheiten des Auftrags oder aus Gründen des Schutzes geistigen Eigentums kommt nur ein Anbieter in Frage und es gibt keine angemessene Alternative.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Die Wartung & Weiterentwicklung Data Warehouse wurde im September 2017 auf simap.ch öffentlich ausgeschrieben. Der Zuschlagsempfänger war damals die UBD Business Intelligence AG. Das Data Warehouse ist eine Eigenentwicklung der Firma UBD Business Intelligence AG, weswegen die Wartung und Weiterentwicklung aufgrund der technischen Besonderheiten nur durch sie sichergestellt werden kann.
Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Gemäss aktueller Planung soll in drei Jahren im Rahmen eines grösseren organisatorischen Wechsels das Data Warehouse öffentlich ausgeschrieben werden. Ein Wechsel des Anbieters zur Ergänzung der im 2017 ausgeschriebenen Leistungen ist zum jetztigen Zeitpunkt deshalb technisch nicht möglich und auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll .
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
26.09.2022
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Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Be-schwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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3018 Bern
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