Zuschlag 1286905: Umsetzungscontrolling Technologiewechsel NESKO-OSS

Publiziert am: 16. September 2022

Finanzdirektion des Kantons Bern

Die Gründe für die freihändige Vergabe sind folgende:
Gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB 2019 kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn die folgende Voraussetzung erfüllt ist:
Ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen ist aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich, würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen.
Diese Voraussetzung ist hier aus den folgenden Gründen erfüllt:
Der Anbieter stellte für die Jahre 2018 – 2022 das externe Umsetzungscontrolling beim Projekt «Technologiewechsel NESKO-OSS» (Ablösung Mainframe) der Steuerverwaltung sicher. Aufgrund einer längeren Projektdauer muss der Auftrag für die Jahre 2023 und 2024 verlängert werden. Damit überschreitet die neue Auftragssumme den massgeblichen Schwellenwert für ein offenes Verfahren von CHF 250'000.-. Ein kurzfristiger Wechsel des Anbieters bis zum Projektende im Jahr 2024 ist aufgrund des bereits erworbenen Know-hows und der Einarbeitungszeit bei einem Anbieterwechsel wirtschaftlich und inhaltlich nicht sinnvoll. Der Zusatzauftrag wird deshalb dem bisherigen Anbieter vergeben.


Auftraggeber: Kanton
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72227000: Beratung im Bereich Software-Integration
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Con-IT Consulting & IT Loher GmbH, Wallenwil
CHF 375,000

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

16.09.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Speichergasse 12, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Finanzdirektion des Kantons Bern
Münsterplatz 12
3011 Bern
E-Mail-Adresse:  
info.fin@be.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1286905 Umsetzungscontrolling Technologiewechsel NESKO-OSS