Zuschlag 1286601: Lifecycle-Massnahmen im Datennetz LP61 im GBT
Publiziert am: 13. Dezember 2022
SBB AG Einkauf / Infrastruktur Telecom
Der Grundauftrag wurde mittels einer öffentlichen Ausschreibung der AlpTransit Gotthard AG für den Gotthard Basistunnel an die TTG (mit Alcatel Lucent, heute Nokia, als Konsortialpartner) vergeben. Nach Übernahme des GBT durch die SBB wurde freihändig die Wartung am 06.02.2017 an Nokia vergeben. Am 01.03.2021 erfolgte aufgrund des End of Life Status nachträglich die freihändige Vergabe von dem Ersatz der E1/E2 Komponenten.
Dieser Freihänder verlängert den Life Cycle im GBT von den Power Supplies und den E3/E4 Komponenten im LP61 Datennetz. Dies ist der letzte Freihänder Zuschlag, der bezüglich dem LP61 Datennetz vergeben wird. Die LC-Massnahmen sind notwendig, um die Stabilität und Ausfallsicherheit des Datennetzes im GBT zu erhöhen, dies sind die Grundlagen für die am GBT angepeilte Life Cycle Harmonisierung. Mit dieser Harmonisierung werden künftig sämtliche Tunnellösungen in der Schweiz schrittweise in das neue, gesamtheitliche Datennetz der SBB integriert. Diese Datennetz Evolution wird zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich ausgeschrieben.
Die Umsetzung von Optimierungsmassnahmen sowie die professionelle Wartung (3rd-Level Support) für das exklusiv für den GBT entwickelte Datennetz, setzt vertieftes spezifisches Experten Know-how des im GBT eingesetzten Alcatel Lucent/Nokia Technologien und deren Integration in diverse SBB-Umsysteme voraus. Aus diesem Grund kann die Umsetzung des hier projektierten LC-Vorhaben am GBT, mit der Integration der eingesetzten Komponenten in die Umsysteme, keinem anderen Anbieter in dessen Gesamtverantwortung übertragen werden. Des Weiteren würde ein Wechsel der Technologie Anbieterin substanzielle Mehrkosten für die SBB verursachen.
Der Freihändige Zuschlag erfolgt gemäss Art. 21 Abs. 2 lit.e BöB
Auftraggeber: | Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
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Vergabe: | freihändig |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
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Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
09.12.2022
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Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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