Ausschreibung 1285707: IES 2.0
Publiziert am: 14. Oktober 2022
Geschäftsstelle KSD
Der vorliegende Auftrag umfasst die Konzeption, Realisierung, Einführung und den Applikationsbetrieb des Informations- und Einsatzsystems Next Generation (IES NG). Im Rahmen der Leistungserbringung ist als Grundauftrag das Leistungspaket LP1: Agile Umsetzung zu erbringen. Alle weiteren Leistungspakete werden als Optionen ausgeschrieben (siehe Ziffer 2.9).
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Am Sitz des Lieferanten. |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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14. Oktober 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. November 2022 | Frist für Fragen | Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Falls sich beim Erstellen des Angebots Fragen ergeben, besteht die Möglichkeit diese anonym im Frageforum auf dem Informatiksystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz simap.ch bis zum 30.11.2022 zu stellen. |
15. Dezember 2022 | Abgabetermin 00:00 | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "IES NG. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
20. Dezember 2022 | Offertöffnung | • Das Angebot ist verschlossen mit dem Vermerk "IES NG. Umschlag darf nicht geöffnet werden." einzureichen. |
1. März 2023 | Geplanter Projektstart | |
None | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Die Bildung einer Bietergemeinschaft ist zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss eine Firma als federführend bezeichnet werden. Diese gilt als alleiniger Ansprechpartner gegenüber dem Auftraggeber. Die Beteiligung an mehreren Bietergemeinschaften ist nicht zulässig (gilt für jede beteiligte Firma).
E1 Betriebssicherheitserklärung / Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter muss eine gültige Betriebssicherheitserklärung besitzen oder einwilligen, eine Betriebssicherheitsprüfung im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen. Zudem müssen die an den Aufträgen beteiligten Mitarbeitenden eine gültige Personensicherheitsprüfung resp. Personal Security Clearance besitzen oder einwilligen, eine solche im Falle eines Zuschlages umgehend durchführen zu lassen.
E2 Datenhaltung in der Schweiz
Der Anbieter (Einzelanbieter / Bietergemeinschaft / Generalunternehmer) bestätigt, dass alle Projektdaten, die er selber sowie die von ihm beigezogenen Dritten (Subunternehmer) bearbeitet oder vom Auftraggeber / Bedarfsstelle / Betreiber erhält, ausschliesslich in Informatiksystemen gespeichert und bearbeitet werden, die in der Schweiz liegen. Unter Datenbearbeitung ist jeder Umgang mit Daten, unabhängig von den angewandten Mitteln und Verfahren, insbesondere das Beschaffen, Aufbewahren, Verwenden, Umarbeiten, Bekanntgeben, Archivieren oder Vernichten von Daten gemeint. Diese Klausel betrifft alle Daten, welche der Anbieter ab dem Zeitpunkt der Eingabefrist für das Angebot bearbeitet, insbesondere auch Daten aus Zwischenspeicherung oder Randdaten. Ein Zugriff auf die Daten aus dem Ausland ist unzulässig.
E3 Sprache
Das Projekt wird grundsätzlich in deutscher Sprache abgewickelt. Der Anbieter bestätigt, dass er in der Lage ist, sämtliche Kommunikation mit den Anwendern (schriftlich und mündlich) in den drei (3) Amtssprachen des Bundes durchzuführen.
E4 Personalressourcen
Der Anbieter bestätigt, dass er über genügend Personalressourcen verfügt, insbesondere die Rollen ICT-Architekt, ICT-Qualitätsmanager, ICT-Sicherheitsbeauftragter, Applikations-Entwickler, ICT-System-Ingenieur, ICT-Testmanager, Applikations-Manager, ICT-Service-Manager, Projektleiter, Business-Analyst, Product Owner sowie Scrum Master um den Auftrag gemäss Vorgaben und Anforderungen termingerecht auszuführen. Der Anbieter bestätigt zudem, dass die Stellvertretung jederzeit sichergestellt ist.
E5 Ersatz von Mitarbeitenden
Der Anbieter bestätigt, dass eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt ersetzt werden:
Die Kompetenzen, Leistungen und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch die Bedarfsstelle / den Auftraggeber beurteilt. Stellt die Bedarfsstelle / der Auftraggeber fest, dass die Kompetenzen / Leistungserbringung nicht genügt, muss der Anbieter diesbezüglich Stellung nehmen und Verbesserungsmassnahmen vorschlagen. Anschliessend entscheidet die Bedarfsstelle / der Auftraggeber, ob die Massnahmen die Leistungserfüllung sicherstellen oder ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffende/n Person/en innert 14 Tagen durch eine geeignete Person / geeignete Personen zu ersetzen.
Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Wechsel Personen auftreten. Dies können sein:
• negative Personensicherheitsprüfung des Bundes
• Person verlässt die Firma
• längerer Urlaub oder Sabbatical
• Unfall, Krankheit oder andere längere Abwesenheiten
Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund.
Die Ausbildung und Einführung der neuen Person im Projekt "IES NG" ist durch den Anbieter vollumfänglich und ohne Kostenfolge für den Auftraggeber sicherzustellen. Die Bedarfsstelle / der Auftraggeber übernimmt nach der Einführung in das Projekt keine weiteren Ausbildungstätigkeiten mehr.
E6 Entwicklungsleistung
Der Anbieter bestätigt, dass er die Entwicklungsleistungen in der Schweiz erbringt.
E7 Erfahrung Konzeption, agile Realisierung, Inbetriebnahme von Web- und Mobile App-Lösungen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Bereich der Konzeption, agilen Realisierung und Inbetriebnahme von Web- und Mobile App-Lösungen und weist diese mittels Referenz nach. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn
• der Anbieter die Projektleitung / Product Ownership innehatte,
• im Projekt eine Web- und Mobile App-Lösung durch den Anbieter konzipiert, agil realisiert und in Betrieb genommen wurde,
• die Projektkosten mindestens CHF 2’000'000 betrugen,
• die Dauer des Projektes (Konzeption bis Inbetriebnahme) mindestens ein (1) Jahr betrug.
E8 Erfahrung IT-Betrieb von Web- und Mobile App-Lösungen
Der Anbieter verfügt über Erfahrung im Bereich des IT-Betriebs von Web- und Mobile App-Lösungen und weist diese mittels Referenz nach. Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn
• der Anbieter den IT-Betrieb erfolgreich sichergestellt hat,
• der Anbieter Vorortwartungen durchgeführt hat,
• den gesamten Technologie Stack (Front End, Back End, Datenbank, Server) betrieben hat,
• der Support ab 2nd Level vom Anbieter sichergestellt wurde.
E9 Support
Der Anbieter verfügt über eine Support- und Wartungsorganisation (Montag bis Freitag, 08:00 - 17:00 Uhr, 2nd und 3rd Level Support) und weist diese mittels Referenz nach.
Der Anbieter bestätigt, dass er den Support ab 2nd Level und einen 24/7-Pikettdienst ab Betriebsaufnahme zugunsten des Projekts "IES NG" sicherstellt.
E10 Betrieb durch Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Der Anbieter bestätigt, dass ein Betrieb der Applikation unter den Vorgaben des vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT beschriebenen «IT-Leitfaden für Lieferanten - Informationen für Offertsteller und Lieferanten von Fachanwendungen» Version 5.4 Ausgabe August 2022 (gemäss Beilage A2 der Ausschreibungsunterlagen), sichergestellt werden kann.
Der Anbieter bestätigt auch, dass auch die verlinkten Vorgaben im «IT-Leitfaden für Lieferanten - Informationen für Offertsteller und Lieferanten von Fachanwendungen» eingehalten werden.
E11 Vertrag
Der Anbieter bestätigt die uneingeschränkte Akzeptanz des Vertrags (Beilage A1 der Ausschreibungsunterlagen) inkl. den Vertragsannexen.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
keine
Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbieterinnen und Anbieter, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen gewährleisten und die Bestimmungen über die Gleichbehandlung von Frau und Mann in Bezug auf die Lohngleichheit, die Bestimmungen des schweizerischen Umweltrechts oder die vom Bundesrat bezeichneten internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt, die Bestimmungen betreffend der Melde- oder Bewilligungspflichten gemäss dem Bundesgesetz über Massnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und die Regeln zur Vermeidung von Korruption einhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Guisanplatz 1
3003 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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