Ausschreibung 1285501: BE-Signatur
Publiziert am: 20. September 2022
Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO)
Das Amt für Informatik und Organisation des Kantons Bern (KAIO) als Dienstleistungserbringer etabliert für digitale Abläufe eine Lösung für digitale Signaturen als Teil der kantonalen ICT-Grundversorgung für alle kantonalen Behörden, möglicherweise später auch als Basisdienst für weitere Behörden im Kanton Bern. Dieser Service ermöglicht es allen Angestellten und Applikationen, interne und externe Dokumente der Verwaltung digital zu signieren. Abgrenzung: Signaturen für eingehende externe Dokumente sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Auftraggeber: | Kanton |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Bern |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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20. September 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
30. September 2022 | Frist für Fragen | Allfällige Fragen zur Ausschreibung und zu den Ausschreibungsunterlagen müssen bis zum oben vorgegebenen Termin und in deutscher Sprache auf www.simap.ch gestellt werden. Später eingereichte Fragen werden nicht beantwortet. Für jede Frage ist ein separater Eintrag zu erfassen. Eine direkte Kontaktaufnahme der Anbieter mit den zuständigen Personen bei der Vergabestelle ist nicht zulässig. Die Anbieter werden informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind, was voraussichtlich bis zum 10.10.2022 erfolgt. Die Anbieter sind verpflichtet, die Antworten, welche die Vergabestelle im Rahmen der Fragerunde auf www.simap.ch publiziert, in ihrem Angebot zu berücksichtigen. |
1. November 2022 | Abgabetermin 23:59 | Der vollständig ausgefüllte und durch eine zeichnungsberechtigten Personen der Anbieterin mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (nach ZertES oder eIDAS) unterzeichnete «Report Antworten» aus dem DecisionAdvisor muss bis spätestens am 01.11.2022 mit einer oder beiden der folgenden Methoden nach Wahl des Anbieters elektronisch eingereicht werden: • Übermittlung per E-Mail, bis 23:59 Uhr, an beschaffung.kaio@be.ch. Eine Empfangsbestätigung wird durch die Vergabestelle ausgestellt. Bei der Wahl der vorstehenden Methode trägt der Anbieter das Risiko, dass der Report Antworten nicht oder verspätet beim Auftraggeber eintrifft, und dass die Vertraulichkeit des Reports Antworten bei der Übermittlung nicht gewährleistet ist. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN! Der Hashcode auf dem eingereichten «Report Antworten» muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Sie wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieterinnen per Email schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieter sind für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Angebote müssen vollständig sein. Angebote, die nicht rechtzeitig eintreffen oder in Umfang und/oder Inhalt unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
2. November 2022 | Offertöffnung | Der vollständig ausgefüllte und durch eine zeichnungsberechtigten Personen der Anbieterin mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (nach ZertES oder eIDAS) unterzeichnete «Report Antworten» aus dem DecisionAdvisor muss bis spätestens am 01.11.2022 mit einer oder beiden der folgenden Methoden nach Wahl des Anbieters elektronisch eingereicht werden: • Übermittlung per E-Mail, bis 23:59 Uhr, an beschaffung.kaio@be.ch. Eine Empfangsbestätigung wird durch die Vergabestelle ausgestellt. Bei der Wahl der vorstehenden Methode trägt der Anbieter das Risiko, dass der Report Antworten nicht oder verspätet beim Auftraggeber eintrifft, und dass die Vertraulichkeit des Reports Antworten bei der Übermittlung nicht gewährleistet ist. Das Adressfeld auf dem Briefumschlag muss wie folgt beschriftet werden: VERTRAULICH, NICHT ÖFFNEN! Der Hashcode auf dem eingereichten «Report Antworten» muss demjenigen des elektronisch erfassten Angebots entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, innerhalb der Angebotsfrist Berichtigungen und Ergänzungen zu den Ausschreibungsunterlagen vorzunehmen. Sie wird diese Berichtigungen und Ergänzungen auf simap.ch publizieren und gleichzeitig alle Anbieterinnen per Email schriftlich darüber informieren und erforderlichenfalls die Angebotsfrist erstrecken. Aus verfahrensrechtlichen Gründen können nur vollständig und fristgerecht eingegangene Angebote berücksichtigt werden. Die Anbieter sind für das rechtzeitige Eintreffen verantwortlich. Angebote müssen vollständig sein. Angebote, die nicht rechtzeitig eintreffen oder in Umfang und/oder Inhalt unvollständig sind, werden vom Verfahren ausgeschlossen. |
1. Februar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
10 | Referenzen |
15 | Anbieterpräsentation |
5 | Abweichungen von den AGB SIK |
40 | Funktionale und nichtfunktionale Anforderungen |
30 | Angebotspreis |
Zulassungsbedingungen
Bietergemeinschaften sind nicht zugelassen.
EK 01 Selbstdeklaration
EK 02 Zwingende Vertragsbestimmungen (AGB SIK)
EK 03 Zwingende Vertragsbestimmungen Sicherheit
EK 04 Wettbewerbsrechtliche Verfahren
EK 05 Handelsregistereintrag
EK 06 Mehrsprachigkeit
EK 07 Referenzen
EK 08 Referenzenprojekt Anbindung Fachapplikation
Die Eignungskriterien sind im Detail im Kriterienkatalog des Online-Tools DecisionAdvisor aufgeführt.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
www.simap.ch
Die Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer ersten Publikation mit Beschwerde bei der Finanzdirektion des Kantons Bern, Münsterplatz 12, 3011 Bern, angefochten werden. Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Die Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Wildhainweg 9
3012 Bern
E-Mail-Adresse:
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✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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