Zuschlag 1284411: (22129) 609 – DL im Bereich Sicherheit, Risikomanagement und Audits
Publiziert am: 5. September 2022
Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Den Zuschlag erhalten die Firmen:
Redguard AG, da preislich das zweitbeste Angebot aller gültigen Angebote abgegeben wurde. Bei den Qualitätskriterien wurde der dritthöchste Wert erreicht.
Swisscom (Schweiz) AG, da bei 2 Zuschlagskriterien die maximale Punktzahl erreicht wurde und somit das qualitativ zweitbeste Angebot abgegeben wurde.
AWK Group AG, da das Angebot bei allen Zuschlagskriterien Punkte holt und dadurch qualitativ am besten abschneidet.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Zuschlag |
Sprache: | de |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Vergabe: | offenes Verfahren |
Vorangehende Publikation: | |
Andere Sprachen: |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
1100 Punkte, 11% | ZK01 Cloud Visibilität |
700 Punkte, 7% | ZK02 Cloud Sicherheitsbereich Toolchain |
1500 Punkte, 15% | ZK03 Cloud Governance |
1500 Punkte, 15% | ZK04 Datenqualität (Active Directory) |
1500 Punkte, 15% | ZK05 Informationssicherheits-Managementsystem |
700 Punkte, 7% | ZK06 Risikomanagement |
3000 Punkte, 30% | ZK07 Preis |
Berücksichtigte Anbieter
Weitere Informationen
01.09.2022
7
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung. Gestützt auf Art. 52 Abs. 2 BöB kann mit der Beschwerde einzig die Feststellung, dass die vorliegende Verfügung Bundesrecht verletzt, nicht jedoch deren Aufhebung beantragt werden. Ausländische Anbieterinnen sind zur Beschwerde nur zugelassen, soweit der Staat, in dem sie ihren Sitz haben, Gegenrecht gewährt.
Im konkreten Bedarfsfall wird ein Wettbewerb unter den Zuschlagsempfängern durchgeführt. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte maximale Beschaffungsvolumen von CHF 7'754'400.00 inkl. 7.7% MWSt. abgerufen.
Die Zuschlagsempfänger haben folgende Stundensätze offeriert:
Minimal CHF 215.40 / Maximal CHF 300.48 inkl. 7.7% MWSt.
Eichenweg 3
3003 Bern
Telefon: +41 58 484 91 08
E-Mail-Adresse:
Ein Angebot der Firma Noematica, der Spezialistin für IT-Evaluationen rund um Cloud, Gemeinden und Schulen sowie KMUs
✘ Massgeschneiderte Durchführung von IT-Evaluationen
✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
Rankings
Archive
Mit über 100,000 Einträgen das umfassendste Verzeichnis der Schweiz
Freihändige Verfahren: wann, wo, wie oft?
Eine Auswertung unseres Archivs zeigt, dass freihändige Verfahren meist mit technische Besonderheiten und Leistungen zur Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen begründet werden. Andere Fakten und einen kurzen gesetzlichen Überblick ...
mehr...