Ausschreibung 1283605: Monitor 2023-2027
Publiziert am: 1. September 2022
Bundesamt für Wohnungswesen / Office fédéral du logement
Der Monitor "Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt" wird seit 2011 jährlich publiziert. Er bildet die An- resp. Entspannung auf dem schweizerischen Wohnungsmarkt ab.
Das Nachfolgeprodukt soll einerseits differenzierte Auskunft über die Lage und Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt geben können, anderseits eine Grundlage für Beurteilungskriterien zur Förderung von preisgünstigem Wohnraum darstellen sowie drittens eine Benchmark für zukünftige Analysen bilden.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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1. September 2022 | Publikationsdatum | |
1. September 2022 | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | Bundesamt für Wohnungswesen / Office fédéral du logement |
21. Oktober 2022 | Ende Bestellung Ausschreibungsunterlagen | |
10. Oktober 2022 | Frist für Fragen | Die Fragen sind per mail an info@bwo.admin.ch zu richten. |
25. Oktober 2022 | Abgabetermin 23:59 | Bieter müssen in allen Fällen sicherstellen, dass sie über einen Nachweis für die rechtzeitige Einreichung des Angebots verfügen. |
26. Oktober 2022 | Offertöffnung | Bieter müssen in allen Fällen sicherstellen, dass sie über einen Nachweis für die rechtzeitige Einreichung des Angebots verfügen. |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
zugelassen
siehe Unterlagen
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Hallwylstrasse 4
3003 Bern
Telefon: 058 / 480 91 87
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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