Zuschlag 1281767: Weiterentwicklung Codiersystem

Publiziert am: 31. August 2022

Post CH AG / Post Logistics

Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB:
Die in den Briefzentren der Schweizerischen Post eingesetzte Software (Sortierinformatik) wurde von der Zuschlagsempfängerin im Rahmen des Projektes REMA über eine WTO-Ausschreibung beschafft und installiert. Dabei wurde die Software in einem hochkomplexen Verbund mit diversen anderen Applikationen installiert und aufgrund neuer Anforderungen der Post auch laufend weiterentwickelt. Alle Komponenten der Informatik sind eng miteinander vernetzt und verwenden in der abgestimmten prozessualen Verarbeitung vor- und nachgelagerte Informationen (auch zentrumsübergreifend). Nur die Zuschlagsempfängerin ist in der Lage, den Betriebsprozess durch den Verbund aller Applikationen auch weiterhin sicherzustellen, zumal die Urheberrechte an der betroffenen Software ebenfalls bei ihr liegen.


Auftraggeber: Dezentrale Bundesverwaltung / öffentlich rechtliche Organisationen
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72212100: Entwicklung von branchenspezifischer Software
  • 72212213: Entwicklung von Betriebssystemerweiterungssoftware
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

Körber Supply Chain AG (ehem.Siemens Logistics AG), Zürich
CHF 3,320,000 exkl. MwSt., Der oben aufgeführte Preis entspricht der geschätzten Vergütung für 60 Monate.

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

18.08.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Post CH AG / Post Logistics
Wankdorfallee 4
3030 Bern
E-Mail-Adresse:  
da@post.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1281767 Weiterentwicklung Codiersystem