Zuschlag 1280347: F22190 - Nachtrag zu Projekt (16086) 341 WTO IS ABV BLV

Publiziert am: 10. August 2022

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV

Den Zuschlag gestützt auf Art. 21 Abs. 2 Bst. e BöB erhält die Firma EUROPEAN DYNAMICS S.A.. Im Jahr 2016 erhielt EUROPEAN DYNAMICS S.A. im Rahmen der WTO Ausschreibung (16086) 341 den Zuschlag für Beratung, Software-Entwicklung, Weiterentwicklung, Betrieb und Support (Zuschlag vom 13.09.2016, Meldungsnummer 931611).
Die durch vorliegende Vergabe zu beschaffenden Leistungen sind nötig, weil der Rahmenvertrag volumenmässig aufgrund diverser notwendiger Weiterentwicklungen in den vergangenen Jahren vorzeitig ausgeschöpft ist. Zur Sicherstellung des laufenden Betriebs bedarf es zusätzlicher Leistungen.
Ein Anbieterwechsel würde zum heutigen Zeitpunkt nicht nur erheblichen Mehrkosten führen, sondern auch Risiken für das BLV bergen. Diese Risiken würden den Betrieb von IS ABV in zeitgerechter sowie qualitativer Sicht gefährden.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 72000000: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-SV: IT Services
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: freihändig
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium

Berücksichtigte Anbieter

EUROPEAN DYNAMICS S.A., Maroussi, Athen,, GR
CHF 538,500

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Titel:
Evaluationsdauer: None Tage

Datum des Zuschlags:

28.07.2022


Anzahl Angebote:

-


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch

Link und Bestellung Unterlagen auf simap : 1280347 F22190 - Nachtrag zu Projekt (16086) 341 WTO IS ABV BLV