Ausschreibung 1280325: Ausschreibung Nexthink Lizenzen
Publiziert am: 13. August 2022
Luzerner Kantonsspital (LUKS)
Mit der vorliegenden Ausschreibung werden Anbieterinnen gesucht, die mit dem LUKS einen Lizenzvertrag zur Lieferung von Nexthink-Lizenzen sowie für allfälligen Nachlizenzierungen ab-schliessen möchten.
Auftraggeber: | Träger kantonaler Aufgaben |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: | |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
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Gruppen: |
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Untergruppen: |
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Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
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13. August 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
12. September 2022 | Frist für Fragen | None |
26. September 2022 | Abgabetermin 10:00 | None |
26. September 2022 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2024 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|
Zulassungsbedingungen
Gemäss Unterlagen
EK1GeneralunternehmungDie Anbieterin bestätigt, dass sie für ihr Angebot als Generalunternehmerin agiert und damit im Fall des Zuschlags die einzige Vertragspartnerin der Vergabestelle sein wird.
Das LUKS tritt mit von der Anbieterin allfällig beigezogenen Dritten (z.B. Zulieferer, Subunternehmern etc.) in kein Vertragsverhältnis. Die Anbieterin ist für die anforderungskonforme Leistungserbringung gegenüber dem LUKS verantwortlich.
Die Anbieterin führt als Generalunternehmerin allfällige Subunternehmer in ihrem Angebot vollständig auf und bestätigt, dass sie die Haftung für deren Leistungen, Termintreue, Geheimhaltung, Gleichstellung von Mann und Frau, Personen- und Sachschaden in jedem Fall und während der gesamten Vertragslaufzeit übernimmt.
EK2Kommunikationssprache deutschDie Kommunikationssprache in Wort und Schrift mit der Anbieterin ist Deutsch. Die Anbieterin ist bereit und in der Lage, während der ganzen Vertragsdauer einen kompetenten, deutschsprachigen Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen. Dies gilt insbesondere auch für den «single point of contact» (SPoC) und allfällige Support und Service Hotlines.
Die Stellvertretungen sind geregelt und ebenfalls deutschsprachig.
EK3Nexthink Solution ProviderDie Anbieterin legt ihre Eigenschaft als Nexthink Solution Provider mittels eines geeigneten Nachweises dar.
EK4ReferenzprojekteDie Anbieterin weist mindestens 2 Referenzprojekte der letzten 4 Jahre vor, in welcher sie die Rolle der Generalunternehmerin innehatte (vgl. Anf. EK1), und welche in Bezug auf Zielstellung, Projektumfang und Grösse des Kunden (vgl. Kap. 1.1 - 1.3) mit dem vorliegenden Auftrag in etwa vergleichbar sind.
Zu jeder Referenzbeschreibung gehören
die Auftraggeberin,
die für das LUKS erreichbare Ansprechperson bei der Auftraggeberin, inklusive Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
die Beschreibung der Lösung auf maximal 1 A4-Seite, unter besonderer Hervorhebung der Vergleichbarkeit mit dem Vorhaben des LUKS.
Das LUKS behält sich vor, mit der in der Referenzbeschreibung angegebenen Ansprechperson Kontakt aufzunehmen und Informationen über die von der Anbieterin für die Auftraggeberin des Referenzprojekts erbrachte Dienstleistung einzuholen.
Sind die genannten Kontaktangaben einer Referenz ungültig oder ist die in der Referenz genannte Person nicht bereit, dem LUKS gegenüber zur besagten Referenz Auskunft zu erteilen, so ist die Referenz nicht bewertbar.
Die Vergabestelle behält sich vor, gänzlich unpassende Referenzen als nicht bewertbar zu deklarieren.
EK5SelbstdeklarationDie Anbieterin bestätigt, dass sie selbst sowie die von ihr beigezogenen Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten) die geforderten Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau einhalten.
Sie legt dazu das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Selbstdeklarationsformular (s. Beilage 2) ihrem Angebot bei, jeweils eines für sie selbst sowie für jeden im Angebot aufgeführten Dritten (Subunternehmer und Unterlieferanten).
EK6BestätigungenDie Anbieterin bestätigt die in Beilage 3 aufgeführten Punkte vorbehaltlos. Sie legt dazu das ausgefüllte und rechtsgültig unterzeichnete Formular «Bestätigungen der Anbieterin» ihrem Angebot bei.
siehe Unterlagen
Zusätzliche Informationen
AGB SIK 2020
Gegen diese Ausschreibung kann innert zehn Tagen seit Publikation beim Kantonsgericht Luzern, 4.Abteilung, Obergrundstrasse 46, Postfach 3569, 6002 Luzern, Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten und ist im Doppel einzureichen. Die angefochtene Ausschreibung und die vorhandenen Beweismittel sind beizulegen.
Spitalstrasse
6000 Luzern 16
E-Mail-Adresse:
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✘ Tool-unterstützt von A bis Z, IT-Beschaffung via Einladungsverfahren,
öffentliche Ausschreibung oder Präqualifikationsverfahren
✘ einzigartiger Anforderungsdatenbank und Pflichtenheftsammlung
✘ Schwerpunkt Gemeinden und Schulen sowie ausgewählte KMU-Segmente
(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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