Zuschlag 1280319: (22112) 609 Smart Devices und Folgeprodukte sowie Reparatur Services

Publiziert am: 10. August 2022

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT

Den Zuschlag erhält die mobilezone ag, da sie ein qualitativ ansprechendes Angebot eingereicht und marktgerechte Preise offeriert hat. Zudem hat sie als einzige Firma eine Offerte eingereicht.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 30213200: Tablettcomputer
  • 32236000: Funktelefone
  • 32250000: Mobilfunkgeräte
  • 50312220: Reparatur von Kleincomputern
  • 32270000: Digitale Übertragungsgeräte
  • 32252000: GSM-Telefone
  • 32252110: Freisprech-Mobiltelefone (drahtlos)
  • 50312420: Reparatur von Mikrocomputern
Gruppen:
  • IT: IT
Untergruppen:
  • IT-HW: Hardware
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
500 Punkte ZK-001: Android Reseller Zertifizierung
500 Punkte ZK-002: Google Zero-Touch
800 Punkte ZK-003: Funktionen und Beschreibung Online Service Portal
1000 Punkte ZK-004: Konzept, Zeitplan und Prozesse
450 Punkte ZK-005: Umweltwirkung
450 Punkte ZK-006: Treibhausgas-kompensierte Auslieferung
300 Punkte ZK-007: Verhaltenskodex
6000 Punkte ZK-Preis: Angebotspreis

Berücksichtigte Anbieter

mobilezone ag, handelnd durch Zweigniederlassung Urnäsch, Rotkreuz
CHF 85,110,232 , Optionnel

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: www.simap.ch
Ausschreibung vom: 17.03.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 141 Tage

Datum des Zuschlags:

05.08.2022


Anzahl Angebote:

1


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Fellerstrasse 21
3003 Bern
Telefon: +41 58 465 50 03
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.wto@bbl.admin.ch