Ausschreibung 1280085: 1280085
Publiziert am: 19. August 2022
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit BAZG
Verschiedene Stellen des BAZG und von fedpol sind auf aktuelle Wirtschaftsinformationen über juristische und natürliche Personen angewiesen. Die Informationen umfassen Adressen, Handelsregistereinträge, Inhaber, Beteiligungen, Netzwerkinformationen, Bonitätsprognosen etc. Für diese Wirt-schaftsabfragen wird ein Onlinetool benötigt. Die genauen Anforderungen werden im "Anhang 1 Anforderungskatalog" detailliert festgehalten.
Auftraggeber: | Bund (Zentrale Bundesverwaltung) |
Kategorie: | Ausschreibung |
Sprache: | de |
Abgabetermin: | abgelaufen |
Ort: |
Ganze Schweiz |
Zeit für Fragen: | abgelaufen |
Tags: |
|
Gruppen: |
|
Untergruppen: |
|
Zeitplan
Folgender Zeitplan wurde aus den simap-Publikationsdaten erstellt:
Datum | Ereignis | Kommentar |
---|---|---|
19. August 2022 | Publikationsdatum | |
None | Ausschreibungsunterlagen verfügbar ab | None |
2. September 2022 | Frist für Fragen | None |
28. September 2022 | Abgabetermin 23:59 | None |
4. Oktober 2022 | Offertöffnung | None |
1. Januar 2023 | Geplanter Projektstart | |
31. Dezember 2027 | Geplantes Projektende |
Zuschlagskriterien
Gewichtung | Kriterium |
---|---|
40% | Zuschlagskriterien gemäss Anhang 1 |
30% | Preis, Total Cost of Ownership (TCO) gemäss Preisblatt |
30% | Praxistest gemäss Anhang 1 |
Zulassungsbedingungen
nicht zugelassen
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschrän-kungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01; Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Nachweis
Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem Zentralen Firmenin-dex (www.zefix.ch).
Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes.
Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02; Erfahrung
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung bei Aufträgen, die mit dem vorliegenden Auf-trag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenz(en) in (im) (den) letzten 3 Jahr(en) nach. Referenzauskünfte über vom An-bieter für den Bund erbrachte Aufträge werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Refe-renzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis
Je Referenzauftrag ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 4) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03; Personelle Ressourcen
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im vorlie-genden Anforderungskatalog umschrieben, erfüllen zu können.
EK04; Ansprechpartner
Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann.
EK05; Sprachkenntnisse der Schlüsselpersonen
Der Anbieter ist bereit, Schlüsselpersonen einzusetzen, die in deutscher Muttersprache oder in Sprachniveau C1 Deutsch (mündlich und schriftlich) sowie das Sprachniveau B2 in Fran-zösisch (mündlich und schriftlich) kommunizieren und die Anfragen beantworten und die Do-kumentationen erstellen und abliefern können.
EK06; Personensicherheitsprüfung
Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehe-nen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprü-fungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicher-heitsprüfung zu finden.
EK07; Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
EK08; Akzeptanz des Vertragsentwurfs
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang Nr. 7 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren.
EK09; Qualitätsmanagementsystem
Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Sublieferanten über ein eingeführtes und regel-mässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen
Nachweis
Nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat.
EK10; Vorgaben Sicherheit
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich zur Einhaltung der Vorgaben über den Schutz der Bun-desverwaltung vor Cyberrisiken. Dazu gehören insbesondere DSG, VDSG, ISchV, CyRV, IKT Grundschutz
Vorgaben:
https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/grundlagen.html
EK11; Akzeptanz Praxistest
Der Anbieter ist bereit, dem Auftraggeber kostenlos während drei Wochen einen Zugang zur angebotenen Lösung bereitzustellen und die Nutzung für einen Praxistest zu erlauben.
Zusätzliche Informationen
Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2021)
https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html
Es findet keine Begehung statt.
Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
www.simap.ch
Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
Taubenstrasse
3003 Bern
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(Immobilien und Vermögensverwaltungen)
✘ Begleitung bei der Einführung
inkl. Erstellung ISDS-Konzept, Controlling, Governance
✘ Verkürzung der Angebotsfrist gem. Art. 46 Abs. 2 lit. a BöB durch elektronische Veröffentlichung und
Entgegennahme von Angebote auf elektronischem Weg
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