Zuschlag 1279785: N01, 080229, Luterbach - Härkingen 6 Streifen Ausbau / Bauleitung Bau

Publiziert am: 25. August 2022

Bundesamt für Strassen ASTRA

Nach Evaluation der eingegangenen Offerten wurden alle Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich leistungsfähig qualifiziert. Nach Beurteilung der Zuschlagskriterien erreichte der Zuschlagsempfänger die höchste Punktzahl aller Anbieter. Seine Offerte ist somit in ihrer Gesamtheit die wirtschaftlich günstigste.
Das Angebot des Zuschlagsempfängers besticht durch die guten bis sehr guten Referenzen des Schlüsselpersonals sowie der guten Aufgabenanalyse mit Vorgehensvorschlag und Projektorganisation.


Auftraggeber: Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
Kategorie: Zuschlag
Sprache: de
Tags:
  • 71247000: Beaufsichtigung der Bauarbeiten
Gruppen:
  • AE: Architektur- und Ingenieurwesen
Untergruppen:
  • AE-AE: Generell
(gemäss Klassifizierung it-beschaffung.ch)
Vergabe: offenes Verfahren
Vorangehende Publikation:
Andere Sprachen:

Zuschlagskriterien

Gewichtung Kriterium
40 % ZK1: AUFGABENSPEZIFISCHE KOMPETENZEN UND REFERENZEN ZU DEN SCHLÜSSELFUNKTIONEN;
30 % ZK2: QUALITÄT DES ANGEBOTS;
30 % ZK3: PREIS;

Berücksichtigte Anbieter

B + S AG, Bern
CHF 42,572,033 , "IG 6S Bauleitung" comp. par: B+S AG, Bern / F. Preisig AG, Zürich / Bänziger Partner AG, Baden

Weitere Informationen


Ausschreibung:
Ausschreibungsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch).
Ausschreibung vom: 14.04.2022
Titel:
Evaluationsdauer: 118 Tage

Datum des Zuschlags:

10.08.2022


Anzahl Angebote:

2


Rechtsmittelbelehrung:

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.


Zusätzliche Informationen:

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Kontakt

Bundesamt für Strassen ASTRA
Brühlstrasse 3
4800 Zofingen
Telefon: +41 58 482 75 11
E-Mail-Adresse:  
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch